
Am Dienstag, den 11. März 2025, wurde eine 22-jährige Frau aus Bad Gandersheim von der Polizei auf der Holzmindener Straße kontrolliert, während sie mit einem E-Scooter unterwegs war. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der E-Scooter ohne Versicherungsschutz betrieben wurde. Aus diesem Grund wurde der Frau die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsschutz eingeleitet. Diese Informationen wurden am 12. März 2025 um 06:40 Uhr von der Polizeiinspektion Northeim veröffentlicht, wie news.de berichtete.
Rechtslage für E-Scooter
E-Scooter sind in vielen Städten als modernes Fortbewegungsmittel sehr populär. Sie gelten rechtlich als Fahrzeuge und unterliegen spezifischen Verkehrsregeln, die zu beachten sind. Die Höchstgeschwindigkeit von E-Scootern beträgt in der Regel maximal 20 km/h. Ein Großteil der Unfälle, die mit E-Scootern verbunden sind, findet aufgrund von Verkehrsregelverstößen oder Handhabungsfehlern statt. Bis Oktober 2019 wurden in Deutschland keine tödlichen E-Scooter-Unfälle registriert, wie bussgeldkatalog.org anmerkt.
Bei einem Unfall ist die Kfz-Haftpflichtversicherung dafür zuständig, Schäden an Dritten zu decken, während die Krankenversicherung die Behandlungskosten übernimmt. Schäden am eigenen E-Scooter müssen in der Regel vom Fahrer selbst getragen werden. Es gelten die gleichen Vorschriften wie bei Autounfällen: Die Unfallstelle ist abzusichern, Erste Hilfe zu leisten und die Polizei zu verständigen. Bei Fahrerflucht können sowohl Geldstrafen als auch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren drohen.