
Am 10. April 2025 brachte die Bundespolizei eine 22-jährige aserbaidschanische Staatsangehörige in Zurückweisungshaft, nachdem sie bei einer Grenzkontrolle in Lindau auffällig wurde. Die junge Frau hatte sich zunächst mit einem österreichischen Aufenthaltstitel ihrer Schwester ausgewiesen. Bei der Kontrolle gab sie an, ihren aserbaidschanischen Reisepass in Vorarlberg vergessen zu haben.
Im Verlauf der Durchsuchung ihres Rucksacks fanden die Beamten jedoch ihren gültigen aserbaidschanischen Reisepass sowie ein deutsches Visum. Die Personalien auf diesen Dokumenten stimmten nicht mit denen des österreichischen Aufenthaltstitels überein. Die Frau gestand, dass das österreichische Dokument ihrer Schwester gehörte, was letztendlich zu ihrer Anzeige wegen Missbrauchs von Ausweispapieren, Visaerschleichung und versuchter unerlaubter Einreise führte.
Details zur Beschäftigung und rechtlichen Schritten
Das deutsche Visum der 22-Jährigen war an die Bedingung geknüpft, eine Anstellung als Krankenschwester zu haben. Ermittlungen zeigten jedoch, dass das Arbeitsverhältnis bereits im Dezember 2024, nur zwei Tage nach Arbeitsbeginn, wegen eines gefälschten Lebenslaufes fristlos beendet wurde. Die Bundespolizei ließ sowohl den Aufenthaltstitel der Schwester als auch eine dazugehörige Bank- und Bahnfahrkarte sicherstellen.
Folgen für die Frau waren die Annullierung des Visums sowie ein vierjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland. Am oberen genannten Datum wurde sie dem Amtsgericht Lindau vorgeführt und anschließend in die Abschiebehafteinrichtung Hof gebracht. Von dort aus ist geplant, sie zeitnah in ihr Heimatland zurückzuführen, wie wochenblatt-news.de berichtete.
Bereits einen Tag zuvor, am 9. April 2025, hatte die Bundespolizei die 22-jährige Frau bei ihrer Ankunft mit der S1 aus Bregenz nach Lindau kontrolliert, wie news.de berichtete.