Northeim

Landkreis Northeim: Vergleich mit Star GmbH sorgt für Diskussionen!

Der Landkreis Northeim hat auf eine Rückforderung von 19.000 Euro verzichtet, die von der „Star Dienstleistungen GmbH“ zurückgefordert wurden. Dies geschah im Rahmen eines Vergleichs vor dem Landgericht Braunschweig, in dem der Landkreis die GmbH auf Rückzahlung von Außenständen in Höhe von insgesamt 135.000 Euro verklagt hatte. Nach der Zahlung von 31.000 Euro blieb eine Restforderung von 104.000 Euro übrig. Letztendlich einigte man sich auf eine Rückzahlung von 85.000 Euro durch die GmbH an den Landkreis.

Der Kreisausschuss des Northeimer Kreistages beschloss, den getroffenen Vergleich nicht zu widerrufen. Anfragen zu diesem Vorgang von der Northeimer Kreisverwaltung wurden nicht beantwortet. Jan Vermöhlen vom Bund der Steuerzahler Niedersachsen äußerte, dass Forderungen grundsätzlich einzufordern seien, bezeichnete den Vergleich jedoch als akzeptabel. Der Anwalt Sascha John hatte die Forderungen für verjährt gehalten, das Gericht sah dies allerdings anders.

Details zu den Zahlungen

Die „Star Dienstleistungen GmbH“ hatte zuvor Vorauszahlungen vom Landkreis erhalten, und zwar in Höhe von 70.000 Euro im Dezember 2018 sowie 89.000 Euro im Dezember 2019. Oberbürgermeisterin Petra Broistedt (SPD) erklärte, dass sie keine Nebeneinkünfte als Gesellschafterin erhalten habe und informierte die Stadt Göttingen über ihre Gesellschafterposition. Zudem bat Broistedt ihren Mann, die Tätigkeiten der GmbH für die Stadt einzustellen, was dieser auch tat.

Rabea Lucht, Geschäftsführerin der „Star – Soziale Teilhabe, Arbeit & Rehabilitation gGmbH“, äußerte Bedenken bezüglich der Namensähnlichkeit zu der „Star Dienstleistungen GmbH“ und deren Zahlungsmoral. Sie wünscht sich eine Spende der fehlenden 19.000 Euro an die Gesundheitsregion Göttingen/Südniedersachsen. Die „Star – Soziale Teilhabe, Arbeit & Rehabilitation gGmbH“ ist eine gemeinnützige Organisation und hat keine Schulden oder Gewinne der „Star Dienstleistungen GmbH“ übernommen.

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