
Am 24. März 2025 hat der Rat der Stadt Göttingen einstimmig beschlossen, die Hundesteuer zu erhöhen und einige Hunderassen als „gefährlich“ einzustufen. Ab Juli 2025 wird die Hundesteuer um 10% von 120 auf 132 Euro jährlich steigen. Die Rassen Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen werden in die Kategorie „gefährliche Hunde“ eingestuft. Für diese Rassen wird die Steuer auf 744 Euro jährlich erhöht, was einer drastischen Steigerung von 620% entspricht.
Der Tierschutzverein Werratal organisiert eine Mahnwache am 25. März 2025 von 10 bis 15 Uhr am Gänseliesel in Göttingen. Eine Online-Petition, initiert von Natalie Schneemann und unterstützt vom Tierschutzverein, hat bis Freitagmittag bereits 2757 Unterschriften gesammelt. Der Tierschutzverein äußert Bedenken über eine mögliche Stigmatisierung der betroffenen Hunderassen sowie die Gefahr einer Zunahme von Verwahrlosung und illegaler Haltung. Zudem betont die Initiative, dass es in der Vergangenheit keine Beißvorfälle mit den als gefährlich eingestuften Rassen gegeben hat.
Weitere Details zur Hundesteuer
Die erhöhten Steuern könnten unter Umständen dazu führen, dass mehr Hunde in Tierheimen abgegeben werden, was zusätzliche Kosten für die Stadt nach sich ziehen würde. Es ist zu beachten, dass in Niedersachsen keine Rasselisten für Hunde existieren und Hundehalter seit 2013 ihre Sachkunde nachweisen müssen. Die Initiative schlägt eine allgemeine Erhöhung der Hundesteuer um 15% auf 138 Euro vor, was bei 4400 gemeldeten Hunden einen Mehrertrag von rund 80.000 Euro generieren würde. Der Tierschutzverein hat zudem angeboten, dass betroffene Hundehalter sich mit ihren Anliegen an ihn wenden können.
Dominik Kimyon, Pressesprecher der Stadt Göttingen, erklärte, dass die Hundesteuer zur Lenkung des Verhaltens der Bürger dienen soll und dazu beitragen möchte, die Haltung gefährlicher Hunde einzudämmen. Die Mehreinnahmen von geschätzt 30.000 Euro sollen jedoch nicht spezifisch für Hundethemen verwendet werden, sondern fließen in den allgemeinen Haushalt der Stadt. In vielen anderen Städten und Bundesländern, wie beispielsweise in Berlin und Baden-Württemberg, variieren die Hundesteuersätze je nach Rasse, wobei höhere Steuersätze für sogenannte Listenhunde (Kampfhunde) gelten, die meist auch zusätzlichen Halteranforderungen unterliegen, wie gerichte-und-urteile.de darstellt.