Oldenburg

Bäderbetriebschef wegen Bestechlichkeit freigestellt – Skandal in Oldenburg!

Oberbürgermeister Jürgen Krogmann hat Jens Hackbart, den Geschäftsführer der Bäderbetriebsgesellschaft Oldenburg, von seinen Aufgaben entbunden. Die Freistellung von Hackbart trat am 23. Januar 2025 in Kraft und erfolgte aufgrund staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit.

Am Freitag, dem 24. Januar 2025, informierte Krogmann die Gesellschafterversammlung der Bäderbetriebsgesellschaft sowie den Verwaltungsausschuss des Stadtrates über die Maßnahmen. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Verden erwirkt, der am 22. Januar 2025 von der Polizei in Hackbarts Geschäftsräumen sowie im Amt für Finanzen und Controlling vollzogen wurde. Krogmann betonte die Unterstützung der Ermittlungsbehörden und die Bereitschaft zur lückenlosen Aufklärung der Vorwürfe.

Rechtliche Grundlagen der Bestechlichkeit

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Bestechlichkeit können Amtsträger, die während der Ausübung ihrer Dienstpflichten Vorteile für sich oder Dritte annehmen, mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. In minder schweren Fällen kann die Strafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe betragen, wie in den relevanten Ausführungen zu § 332 StGB dargelegt ist. Das Gesetz sieht zudem vor, dass auch der Versuch, Bestechlichkeit zu begehen, strafbar ist.

Die Stadt prüft nun weitere rechtliche Schritte, während der bisherige Vertreter von Hackbart, der auch Prokurist der Bäderbetriebs-GmbH Oldenburg ist, die Aufgaben als Betriebsleiter übernimmt.

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