
Am 20. März 2025 kam es in Oldenburg zu einem schweren Verkehrsunfall, bei dem eine 26-jährige Fußgängerin von einem Transporter angefahren wurde. Der Vorfall ereignete sich am Mittwochnachmittag, während die Fußgängerin die Straße bei grüner Ampel überquerte. Nach ersten Informationen fuhr der 20-jährige Fahrer des Transporters möglicherweise über eine rote Ampel, was jedoch noch nicht bestätigt ist und von weiteren Zeugenaussagen abhängt.
Die verletzte Fußgängerin wurde mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei hat Ermittlungen gegen den Fahrer eingeleitet, wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich unter der Telefonnummer (0441) 790 41 15 zu melden.
Rechtslage zur fahrlässigen Körperverletzung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für fahrlässige Körperverletzung sind in § 229 des Strafgesetzbuches (StGB) verankert. Laut Informationen von Haufe umfasst die Tathandlung körperliche Misshandlung und/oder Gesundheitsbeschädigung, wobei die Gesundheit des Opfers erheblich beeinträchtigt werden muss. Im Verkehrsrecht ist die Erheblichkeit der Verletzung entscheidend, und es wird eine objektive Betrachtung von Dauer und Intensität der Verletzung notwendig sein.
Die Staatsanwaltschaft stellt häufig Verfahren bei geringen Verletzungen und alltäglichen Unfällen ein, insbesondere wenn kein Alkohol oder Drogen im Spiel sind. Bei der Ermessensentscheidung werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter Pflichtwidrigkeit sowie das Mitverschulden des Verletzten. Diese rechtlichen Informationen sind wichtig, um das Ausmaß der Folgen für den Fahrer des Transporters und die verletzte Fußgängerin besser zu verstehen.