Oldenburg

Kindertagesstätten in Oldenburg: Neue Betreuungszeiten für Familien!

In Oldenburg werden zum neuen Kitajahr die Betreuungszeiten in städtischen Kindertagesstätten umstrukturiert. Das Ziel dieser Anpassung ist es, eine verlässliche Betreuung für die Kinder zu gewährleisten. Um den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden, werden neue Randzeitengruppen in den städtischen Kitas eingerichtet.

Aktuell läuft eine Abfrage bei den Eltern in der Anmeldephase, um herauszufinden, ob Bedarf an einer Betreuung nach 14 oder 14.30 Uhr besteht. Dr. Frank Lammerding, der Leiter des Amtes für Jugend und Familie, betont, dass es das Ziel sei, allen Kindern mit Anträgen die Möglichkeit zu geben, eine verlässliche Betreuungszeit zu erhalten. Außerdem bietet das Land Niedersachsen Unterstützung für Familien, die eine Betreuung bis in den Nachmittag benötigen.

Randzeitenbetreuung und Anmeldemöglichkeiten

Die neu gestaltete Randzeitenbetreuung richtet sich insbesondere an Familien, die aus beruflichen oder anderen Gründen auf eine längere Betreuung angewiesen sind. Familien mit geringem Bedarf an Randzeiten können in den Krippengruppen von reduzierten Betreuungsentgelten profitieren.

Die Eltern erhalten in der fünften Kalenderwoche Informationen über das Verfahren zur Umsetzung des neuen Kitajahres 2025/2026. Anmeldungen für das Kita-Jahr 2025/2026 sind bis zum 31. Januar online möglich unter www.oldenburg.kitaav.de. Weitere Informationen zu den städtischen Einrichtungen sind auf www.oldenburg.de/kitas verfügbar.

Eltern, die online nicht anmelden können, haben die Möglichkeit, sich telefonisch oder persönlich an das Servicebüro Kindertagesbetreuung in der Bergstraße 25 zu wenden. Die telefonische Erreichbarkeit erfolgt über Petra Bröffel-Hempen (235-3739), Anke Keller (235-3753) und Sigrid Ziethe (235-3736). Das Servicebüro ist Montag, Dienstag, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr geöffnet; mittwochs bleibt es geschlossen.

Zusätzlich zu den Änderungen in Oldenburg hat der Niedersächsische Landtag am 06. Juli 2021 das „Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)“ verabschiedet, das am 01. August 2021 in Kraft trat. Dieses Gesetz regelt unter anderem die Finanzierung einer dritten Kraft in Kindergartengruppen und die gesetzliche Verankerung der Kindertagespflege, um den steigenden Bedarf und die Qualität der Betreuung zu sichern.

Das NKiTaG sieht einen Fünfstufenplan vor, um die Zahl der Fachkräfte in den Kindergärten zu erhöhen, beginnend ab dem Kindergartenjahr 2023/2024. Des Weiteren soll die Kindertagespflege durch verbindliche Qualitätsstandards und neue Regelungen zur finanziellen Förderung gestärkt werden, um bessere Betreuungskapazitäten für Kinder zu schaffen.

Für weitere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen können Interessierte die Details im niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege unter mk.niedersachsen.de nachlesen.

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Oldenburg, Deutschland
Beste Referenz
oldenburg.de
Weitere Infos
mk.niedersachsen.de