Oldenburg

Oldenburg (Oldb): Offizielle Schreibweise endlich geklärt!

Die Stadt Oldenburg hat in einer offiziellen Änderung ihre Schreibweise von „Oldenburg (Oldenburg)“ zu „Oldenburg (Oldb)“ angepasst. Diese Entscheidung wurde von Stadtsprecher Stephan Onnen gegenüber NDR Niedersachsen bestätigt. Die Änderung ist Teil des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und wird von Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (SPD) am Donnerstag in Hannover mit einer Urkunde von Innenministerin Daniela Behrens (SPD) offiziell entgegengenommen. Die Abkürzung „(Oldb)“ wird bereits seit Jahrzehnten verwendet, war jedoch zuvor nicht im Kommunalverfassungsgesetz verankert. Zuvor war die Schreibweise „(Oldenburg)“ seit den 1970er Jahren gesetzlich festgelegt.

Ein Übertragungsfehler im System der Landesbehörde könnte der Grund für die falsche Schreibweise gewesen sein. In der Hauptsatzung der Stadt Oldenburg wurde die Kurzform „(Oldb)“ bereits seit 1946 verwendet. Die Diskrepanz wurde der Kommunalaufsicht gemeldet, die die Stadt aufforderte, die Schreibweise zu korrigieren. Eine Anpassung aller Briefköpfe und Dokumente hätte für die Stadt geschätzte Kosten von rund zehn Millionen Euro verursacht. 2024 stellte der Stadtrat daher einen Antrag zur Namensänderung beim niedersächsischen Innenministerium.

Hintergründe zur Schreibweise

Obwohl die Stadt Oldenburg in der Kommunalverfassung als „Oldenburg (Oldenburg)“ geführt wird, sind die Hintergründe dieser Schreibweise unklar. Die Stadtverwaltung vermutet ein Versehen, das während der Gesetzgebungsprozesse der Gebietsreformen in den 1970er Jahren entstanden ist. Substantieller ist jedoch die Nutzung der Bezeichnung „Oldenburg (Oldb)“, die bereits 1946 in der Hauptsatzung verankert wurde. Auch in einem Originalbriefkopf von 1939 sowie in Protokollen von 1941 wurde diese Schreibweise verwendet. Ein Dokument der Militärregierung von 1945 verwendet ebenfalls „Oldenburg (Oldb)“. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport verfolgt hingegen die Auffassung, dass die gültige Bezeichnung „Oldenburg (Oldenburg)“ ist. Diese Meinung stützt sich auf § 19 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), das besagt, dass jede Kommune ihren bisherigen Namen führen muss.

Die gesetzliche Erwähnung der Schreibweise „Oldenburg (Oldenburg)“ findet bereits im Gesetz über die Oldenburgische Landschaft von 1974 und im Achten Gesetz zur Verwaltungs- und Gebietsreform von 1977 Anwendung.

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