Osnabrück

Betrugsfall in Osnabrück: Geldstrafe und Bewährungsstrafe für Leistungsbezieher!

Amtsgericht Bocholt hat einen Mann aus Osnabrück wegen Betrugs verurteilt. Er muss eine Geldstrafe von 2.100 Euro zahlen, nachdem er unrechtmäßig Arbeitslosengeld I bezogen hatte. Die Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück führten zu dieser Anklage, da der Beschuldigte mehr als 940 Euro zu viel erhalten hatte, nachdem er im Mai 2022 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung antrat, ohne die Agentur für Arbeit darüber zu informieren. Ein automatisiertes Prüfverfahren der Arbeitsagentur deckte den Betrug auf, indem Personaldaten mit Arbeitslosendaten abgeglichen wurden.

Der Mann (Leistungsbezieher) erhielt gleichzeitig Gehalt und Arbeitslosengeld I, was schließlich zu den Ermittlungen führte. Laut geltendem Gesetz war er verpflichtet, seine neue berufliche Tätigkeit unverzüglich zu melden, was er jedoch unterließ. Neben der Geldstrafe muss er zudem die zu viel erhaltenen Beträge an den Leistungsträger zurückzahlen, wie Hasepost berichtete.

Weitere Entwicklungen im Bereich Leistungsbetrug

Ein weiterer Fall von Leistungsbetrug in Osnabrück wurde am 27. Februar 2025 behandelt, wobei das Amtsgericht Osnabrück den Betroffenen zu vier Monaten Haft verurteilte, ausgesetzt zur Bewährung für drei Jahre. Der leistungsbeziehende Angeklagte hatte unrechtmäßige Sozialleistungen in Höhe von rund 2.430 Euro zwischen September 2022 und April 2023 erhalten. Auch er hatte versäumt, die Agentur über seine Arbeitsaufnahme zu informieren, was zu den Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück führte. Dieser Betrug wurde ebenfalls durch eine automatisierte Prüfung im Jobcenter Osnabrück aufgedeckt, wie Zoll.de berichtete.

Ort des Geschehens

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Osnabrück
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Osnabrück, Deutschland
Festnahmen
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Beste Referenz
hasepost.de
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zoll.de