
Die Aufarbeitung sexueller Gewalt in der katholischen Kirche steht erneut im Fokus, nachdem die Aufarbeitungskommission Nord gegen das Erzbistum Hamburg Klage eingereicht hat. Grund ist die Behinderung der Aufklärung durch „massive Widerstände“ seitens des Erzbistums, die laut Kommission die effektive Aufklärung erschweren.
Das Erzbistum Hamburg verzichtet, im Gegensatz zu den Bistümern Hildesheim und Osnabrück, auf die Bekanntgabe von Täternamen aus Datenschutzgründen. Nicole Sacha, ein Mitglied der Kommission und Vertreterin der Betroffenen, äußerte sich unzufrieden über die Datenversorgung durch das Erzbistum. Auch Martin Kayenburg, stellvertretender Kommissionsvorsitzender, bestätigte die unzureichende Zuarbeit des Erzbistums.
Klage und Datenschutzfragen
Die eingereichte Klage wurde beim Interdiözesanen Datenschutzgericht in Köln eingebracht. Ein Sprecher des Erzbistums wies den Vorwurf zurück, die Zusammenarbeit mit der Aufarbeitungskommission und dem Betroffenenrat Nord sei nur unzureichend. Er stellte klar, dass ein stetiger Kontakt bestehe und das Erzbistum eine andere Auffassung zum Datenschutz vertrete. Diese lehnt es ab, zwischen Beschuldigten und erwiesenen Tätern zu unterscheiden.
Im Rahmen einer neuen Aufarbeitungsstudie für das Bistum Hildesheim berichteten Sacha und Kayenburg über die „sehr zähe“ Zusammenarbeit mit dem Erzbistum Hamburg. Im Gegensatz dazu haben die Bistümer Hildesheim und Osnabrück Regelungen zum Datenschutz erlassen, die die Herausgabe von Täternamen an die Gremien ermöglichen.
Die Unabhängige Aufarbeitungskommission Nord (UAK Nord) begleitet die Aufklärung sexueller Gewalt in den Bistümern Hamburg, Hildesheim und Osnabrück. Sie sieht sich als Sachwalter der Betroffenen und operiert unabhängig von den Diözesen mit kirchlich externer Perspektive. Ziel ist eine effektive Aufarbeitung der Thematik, wobei der erste Zwischenbericht am 27. Juni 2024 veröffentlicht wurde, wie uak-nord.de berichtet.