
Eine 23-jährige Frau, die sich als Assistenzärztin ausgab und Patienten behandelte, wurde vom Landgericht Osnabrück auf unbestimmte Zeit in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Diese Entscheidung folgte dem Ergebnis eines Gutachtens, das eine Persönlichkeitsstörung feststellte. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Ziel, der Frau zu helfen und die Allgemeinheit zu schützen, da eine Gefahr besteht, dass sie unbehandelt erneut Straftaten begeht, wie NDR berichtete.
Die Frau hatte Urkunden gefälscht und sich als Ärztin ausgegeben. Nach Informationen reichte sie mit einer gefälschten Approbationsurkunde und einem gefälschten Lebenslauf Bewerbungen an zwei Krankenhäusern in Niedersachsen ein. Dort arbeitete sie in der Unfallchirurgie und behandelte mindestens sieben Patienten, obwohl sie nur eine Ausbildung zur Krankenschwester absolviert hatte. Der Betrug wurde von einem 59-jährigen Rettungssanitäter aufgedeckt, der Misstrauen hegte, nachdem er Unstimmigkeiten in ihrem Lebenslauf bemerkt hatte, wie Apotheke Adhoc berichtete.
Vorwürfe und rechtliche Folgen
Die Staatsanwaltschaft erhebt aufgrund ihrer Handlungen Vorwürfe wegen gewerbsmäßigen Betrugs, gewerbsmäßiger Urkundenfälschung und Missbrauchs von Berufsbezeichnungen. Zudem führte ihre Tätigkeit in der Notaufnahme von Meppen, wo sie auch Betäubungsspritzen verabreichte und Schnittwunden nähte, zu einem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung. In der Klinik in Debstedt fiel schnell auf, dass sie nicht über die erforderlichen Qualifikationen verfügte, was schließlich zur fristlosen Kündigung und zur Anzeige führte.
Vor Gericht gestand die Angeklagte die Vorwürfe und war mehrere Wochen in den Landkreisen Emsland und Cuxhaven beschäftigt. Angesichts der Schwere ihrer Straftaten und der festgestellten Persönlichkeitsstörung wurde entschieden, auf eine Strafmaßnahme zu verzichten und sie in eine psychiatrische Klinik einzuweisen, um sowohl ihr als auch der Gesellschaft zu helfen.