
Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens am Landgericht Osnabrück wurden mehrere Personen wegen einer schweren Straftat verurteilt, die im Mai in einem Wald bei Meppen stattfand. Drei Männer und eine Frau wurden für ihre Rolle bei der lebensbedrohlichen Verletzung einer 17-Jährigen verurteilt. Die Angeklagten hatten die Jugendliche gefesselt, sie mit Messerstichen verletzt und anschließend in die Ems geworfen.
Überraschenderweise kam die 17-Jährige im Wasser wieder zu Bewusstsein, schwamm ans Ufer und konnte dort Hilfe holen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da eine Revision möglich ist. Der älteste Angeklagte, ein 24-Jähriger, erhielt die längste Haftstrafe von elf Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Mordes und weiterer Verbrechen. Ein 20-jähriger Angeklagter wurde zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt, während ein weiterer 20-Jähriger wegen Beihilfe zum versuchten Mord eine Jugendstrafe von sechs Jahren erhielt. Die 28-jährige Frau bekam eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen ihrer Beihilfe.
Zunahme jugendlicher Straftaten
Das Jugendstrafrecht sieht für jugendliche Straftäter Höchststrafen von bis zu 10 Jahren vor, bei Mord können es bis zu 15 Jahre sein. Zum Beispiel wurde ein 15-Jähriger in Hannover im Jahr 2023 wegen Mordes zu 10 Jahren Jugendstrafe verurteilt. Mildernde Umstände im Jugendstrafrecht sind vorgesehen, da man davon ausgeht, dass Jugendliche nicht immer in der Lage sind, Recht und Unrecht vollständig zu unterscheiden.