Osnabrück

Osnabrück streitet über Böllerverbot: Sicherheit oder Tradition?

Am 19. März 2025 hat der Rat der Stadt Osnabrück über mögliche Böllerverbotzonen zu Silvester diskutiert. In einer Sitzung wurde entschieden, dass eine Prüfung der Umsetzbarkeit solcher Verbotszonen in bestimmten Bereichen wie der Altstadt, dem Neumarkt, dem Zoo, Tierheimen und Bauernhöfen stattfinden soll. Der Antrag, die Prüfung durchzuführen, stammt von einem Ratsbündnis aus FDP, UWG, SPD, Grünen, Volt und Linken.

Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, Möglichkeiten für ein Böllerverbot zu untersuchen. Während Oberbürgermeisterin Katharina Pötter (CDU) sich gegen lokale Verbote aussprach und ein bundesweites ganzjähriges Böllerverkaufsverbot forderte, argumentieren die Antragsteller mit den Ausschreitungen vom letzten Jahreswechsel, bei denen Böller auf Busse, Passanten und Polizeiwagen geworfen wurden. Pötter betonte, dass nur ein bundesweites Verbot die Sicherheit der Einsatzkräfte an Silvester gewährleisten könne.

Entscheidung über Böllerverbotszonen

In der gestrigen Ratssitzung lehnte der Stadtrat jedoch den Vorschlag für spezifische Böllerverbotszonen ab. Trotz der Forderungen vieler Ratsmitglieder, insbesondere aus der Innenstadt, sieht die CDU Schwierigkeiten bei der Kontrolle. Ein Kompromiss wurde gefunden, indem die Verwaltung gebeten wurde, die Umsetzbarkeit von Böllerverbotszonen zu prüfen.

Zusätzlich plant die Stadtverwaltung, eine zentrale öffentliche Veranstaltung für den Jahreswechsel 2026/2027 zu organisieren, möglicherweise in Form einer Lichtershow. Das Konzept soll bis Anfang 2026 vorgelegt werden, wobei das Event nur möglich ist, wenn kein bundesweites Böllerverkaufsverbot besteht. Bisher hatte die Stadt Osnabrück ein Böllerverbot aufgrund hoher bürokratischer Hürden und der Komplexität der Umsetzung abgelehnt. Die Ärztekammer Niedersachsen hat zudem eine Fachkundeprüfung für Kleinfeuerwerke angeregt, während die Mehrheit der Parteien gegen ein generelles Verbot ist. Weitere Straßen am Steintorplatz sollen ebenfalls in die möglichen Verbotszonen einbezogen werden.

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