Osterholz

Ärztin in Osterholz: Reform des Paragrafen 218 gefordert!

In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche nach § 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich Straftaten, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Frauenärztin Stefanie Bischoff, die medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche durchführt, setzt sich für eine Gesetzesänderung ein. Laut Bischoff ist der Abbruch straffrei, wenn ein Beratungsschein vorliegt, der Eingriff von einem Arzt oder einer Ärztin erfolgt und dieser vor der zwölften Schwangerschaftswoche durchgeführt wird. Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch ist bis zu 8 Wochen und 4 Tage nach Beginn der Schwangerschaft möglich. Frauen berichten häufig von starken Schmerzen und Blutungen nach einem solchen Eingriff.

Der Paragraf 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellte, wurde im Juli 2022 abgeschafft. Beratungsangebote, wie die der Diakonie im Landkreis Osterholz, fallen nicht unter das Werbeverbot. Trotz intensiver medizinischer Betreuung, die Bischoff ihren Patientinnen bietet, zur Verfügung gestellt werden, tragen die Frauen oft die Kosten für Medikamente, Untersuchungen und Nachsorge, die sich auf etwa 300 Euro belaufen. Laut bmfsfj.de übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche nur unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise bei medizinischer oder kriminologischer Indikation.

Vorschläge für Reformen

Stefanie Bischoff plädiert für die Abschaffung des Paragrafen 218, um den hohen bürokratischen Aufwand für Gynäkologen abzubauen und den Zugang zu sicheren Abbrüchen zu erleichtern. Lena Gumnior, Juristin und Direktkandidatin der Grünen, unterstützt ebenfalls die Forderung nach einer Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Es wird erwähnt, dass viele Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch wünschen, oft in der Akutsprechstunde erscheinen, was auf die Dringlichkeit dieser Thematik hinweist.

Die regulierenden Rahmenbedingungen in Deutschland sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben komplex. So muss eine Frau sich beispielsweise drei Tage vor dem Eingriff in einer anerkannten Beratungsstelle beraten lassen und eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Die allgemeinen Kostenübernahmen variieren je nach den Umständen des Eingriffs, was sowohl die finanzielle Belastung als auch die psychische Belastung für betroffene Frauen erhöht.

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