
In Bremen-Walle und dem Ortsteil Überseestadt hat die Staatsanwaltschaft zusammen mit der Polizei eine Fahndung nach einem bislang unbekannten Täter eingeleitet. Die Ermittler gehen dem Verdacht nach, dass der gesuchte Mann zwischen dem 19. April 2024 und dem 11. März 2025 handgeschriebene Karten mit fremdenfeindlichen und volksverhetzenden Äußerungen in Briefkästen geworfen hat. Die betroffenen Stadtteile haben die Polizei aufgerufen, Hinweise zu dem Verdächtigen zu melden.
Die Fahndung wurde insbesondere durch die Auswertung von Überwachungskamera-Material angestoßen, das den Verdächtigen zeigt. Dieser wird als männlich, zwischen 40 und 55 Jahre alt, mit kräftiger und sportlicher Statur beschrieben. Bei seiner Bekleidung fiel eine auffällig blaue Mütze und blaue Ringer- oder Boxer-Schuhe auf. Die Polizei bittet darum, Hinweise unter der Rufnummer 0421 362-3888 zu melden. Ein Video zur Fahndung ist ebenfalls verfügbar, um die Öffentlichkeit bei der Identifizierung des Mannes zu unterstützen.
Hintergrund zur Volksverhetzung
Die Äußerungen, die der Verdächtige möglicherweise verbreitet hat, fallen unter den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB. Dieser Straftatbestand wird erfüllt, wenn jemand den öffentlichen Frieden stört, indem er zu Hass, Gewalt oder Willkür gegen bestimmte Gruppen aufstachelt. Betroffene Gruppen können dabei national, rassisch, religiös oder ethnisch sein. Angriffe auf die Menschenwürde, die durch Beschimpfungen, Verächtlichmachung oder Verleumdung geschehen, sind ebenfalls strafbar.
Die Strafen für Volksverhetzung reichen von Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Bei Angriffen auf die Menschenwürde sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren möglich. Das Gesetz schützt damit das Allgemeininteresse an einem friedlichen Zusammenleben in der Gesellschaft. Die Taten müssen sich gegen nicht nur vorübergehend betroffene Teile der Bevölkerung richten, was die Relevanz des Falls in Bremen-Walle und Überseestadt unterstreicht. Der gegenwärtige Fall zeigt die Bedeutung der Überwachung solcher strafbaren Handlungen in einer zunehmend multikulturellen Gesellschaft.