Osterholz-Scharmbeck

Bürger im Stress: Neue Grundsteuerbescheide sorgen für Anruf-Flut!

Immobilien- und Landbesitzer in Ritterhude erhalten seit Mitte Januar neue Grundsteuerbescheide. Diese Maßnahme hat zu einem Anstieg der Anfragen geführt, weshalb die Gemeinde zwei Mitarbeiter der Finanzabteilung abgestellt hat, um die ständig eingehenden Anrufe zu bearbeiten. Zudem werden Anrufe auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten entgegengenommen.

In der ersten Woche nach dem Versand von 7150 Bescheiden erhielt das Rathaus 696 Anrufe. Zum Vergleich: An normalen Tagen verzeichnet die Finanzabteilung in der Regel nur einen zweistelligen Anrufbereich. Auch die benachbarte Gemeinde Lilienthal, die rund 8000 Grundsteuerbescheide verschickt hat, verzeichnete ein hohes Anrufaufkommen.

Anfragen und Beschwerden zur Grundsteuer

Die häufigsten Beschwerden der Bürger betreffen die Eigentumsverhältnisse sowie Verwechslungen hinsichtlich der Flächenarten, wie Nutz-, Wohn- und Grundstücksfläche. Einige Anrufer erachten die vom Finanzamt ermittelten Messbeträge als überhöht. Während sich die Grundsteuer für manche Betroffene verdreifacht hat, ist sie bei anderen gesunken.

Bei auftretenden Problemen mit den Bescheiden sind die Bürger angewiesen, sich direkt an das Finanzamt zu wenden. Es wird jedoch angemerkt, dass viele Anfragen vermieden werden könnten, wenn die Bürger die Grundlagenbescheide des Finanzamtes genauer prüfen würden. Ein Teil der Anrufer kündigte an, die fälligen Beträge nicht zu zahlen, was von den Verwaltungen als problematisch eingestuft wird.

Zusätzlich haben sowohl Lilienthal als auch Ritterhude ihre Grundsteuerhebesätze für 2025 nicht angehoben, was sie zu finanziellen Einbußen führen könnte. Schlobohm schätzt, dass die Steuereinnahmen um 200.000 Euro geringer ausfallen dürften, Müller nennt denselben Betrag für Ritterhude.

Hintergrund der Grundsteuerreform

Die aktuellen Bescheide stehen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform, die eine Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte zum Stichtag 01.01.2022 vorsieht. Diese Werte sind die Grundlage für die Grundsteuererhebung durch Städte und Gemeinden ab 2025. Eigentümer sind verpflichtet, Veränderungen, die die Wertfeststellungen beeinflussen, dem Finanzamt anzuzeigen. Hierzu gehören unter anderem die erstmalige Bebauung, Anbauten, Umbauten, sowie Veränderungen der Nutzungsart.

Die Anzeigepflicht kann elektronisch durch die Grundsteuerwerterklärung ab dem 01.01.2023 erfüllt werden. Hilfestellungen zur Erstellung der Feststellungserklärung sind auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern verfügbar. Zudem kann ein Anzeigeformular unter www.elster.de genutzt werden.

Es ist zu beachten, dass Änderungen der Eigentumsverhältnisse, wie ein Verkauf, nicht angezeigt werden müssen, da das Finanzamt darüber informiert wird. Überdies prüft das Finanzamt die Anzeigen und führt gegebenenfalls eine neue Feststellung des Grundsteuerwerts durch, wobei der Bewertungsstichtag der 1. Januar nach der Änderung ist.

Die Fristen für Änderungsanzeigen variieren: Änderungen in den Jahren 2022 oder 2023 müssen bis zum 31.12.2024 angezeigt werden, während Änderungen in 2024 bis zum 31.03.2025 erfolgen müssen. Bei steuerbefreiten Grundstücken müssen hingegen Änderungen in Nutzung oder Eigentumsverhältnissen bis drei Monate nach Eintritt angezeigt werden.

Rechtsgrundlagen für diese Regelungen sind § 228 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes sowie § 19 des Grundsteuergesetzes.

Statistische Auswertung

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