Osterholz-Scharmbeck

Geldauflagen helfen gemeinnützigen Einrichtungen in Niedersachsen!

Das Niedersächsische Justizministerium hat eine Liste veröffentlicht, die zeigt, wie Geldauflagen aus eingestellten Ermittlungs- und Strafverfahren an gemeinnützige Einrichtungen in den Landkreisen Osterholz und Rotenburg verteilt wurden. Diese Geldauflagen können oft mit der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung verknüpft sein. Laut einem Bericht des Weser-Kuriers erhielten im Jahr 2023 mehrere Einrichtungen bedeutende Zuwendungen.

Geldauflagen müssen an die gemeinnützigen Einrichtungen gezahlt werden, es gibt jedoch keine Gewähr, dass die Zahlungen tatsächlich erfolgen. Bei Nichteinhaltung können die Verfahren fortgesetzt oder die Bewährung entzogen werden. In der Liste des Justizministeriums sind konkrete Beträge aufgeführt, die unterschiedlichen Einrichtungen zugutekommen.

Empfangene Geldauflagen

  • Stiftung Leben und Arbeiten: 3.400 Euro für ein Ersatzfahrzeug zur Personenbeförderung.
  • SOS-Kinderdorf Worpswede: 25.550 Euro, davon 1.000 Euro speziell für die Einrichtung in Worpswede.
  • Täter-Opfer-Ausgleich: 23.051 Euro für den Täter-Opfer-Ausgleich des Diakonischen Werks Osterholz-Scharmbeck.
  • Verkehrswacht Osterholz-Scharmbeck: 2.600 Euro, für Fahrzeugunterhalt und Reparaturen.
  • Stiftung Naturschutz im Landkreis Rotenburg: 1.400 Euro für Naturschutzarbeit.

Im Jahr 2023 leitete das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck fast 60.000 Euro aus Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen weiter. Zu den Empfängern gehörten auch das Diakonische Werk des evangelischen Kirchenkreises Osterholz-Scharmbeck sowie die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen, die jeweils 20.000 Euro erhielten. Ingesamt wurden im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle 2,2 Millionen Euro an Geldauflagen angeordnet, was einen Anstieg von 14.500 Euro im Vergleich zum Vorjahr darstellt.

Die Verteilung der Geldauflagen hängt oft von der jeweiligen Straftat ab. Bei der Zuweisung können Richter und Staatsanwälte die gemeinnützigen Einrichtungen auswählen, die von den Geldauflagen profitieren. Anlass für diese Zuweisungen sind die Möglichkeiten, das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung zu beseitigen, wenn die Schuld des Täters als gering angesehen wird. Diese Informationen sind auch auf der Webseite des Niedersächsischen Justizministeriums einsehbar.

Ort des Geschehens

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Beste Referenz
weser-kurier.de
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mj.niedersachsen.de