Osterholz-Scharmbeck

Neue Herausforderungen für die Abfallberatung im Landkreis Osterholz!

Im Landkreis Osterholz steht ein Personalwechsel bei der Abfallservice Osterholz GmbH (Aso) bevor. Wie der Weser Kurier berichtet, scheidet die langjährige Sprecherin Annemarie Lampe im Frühjahr altersbedingt aus. Um ihre Nachfolge zu regeln, läuft bereits eine Stellenausschreibung für die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung.

Seit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Jahr 2020 hat sich die Bürgerinformation in Bezug auf Abfallmanagement stark erweitert. Der Bericht der Aso-Sprecherin an die Kreistagsabgeordneten bestätigt die Relevanz der Abfallberatung in der Region. Abfälle werden zunehmend als Wertstoffe betrachtet, wobei der Fokus auf Weiterverwendung, Abfallvermeidung und Ressourcenschutz liegt. Es ist entscheidend, dass die Bürger über die Abfallentsorgung aufgeklärt werden, um umweltschonende und nachhaltige Praktiken zu fördern.

Herausforderungen der Abfallberatung

Der Landkreis Osterholz hält 51% der Geschäftsananteile an der Aso, während die Nehlsen-Gruppe 49% hält. Die Abfallberatung sieht sich neuen Herausforderungen gegenüber, besonders durch die Informationsüberflutung und die veränderte Medienlandschaft. Ihr Hauptzweck ist nicht kommerzieller Natur, sondern richtet sich darauf, die Bevölkerung zu informieren und aufzuklären. Zu den Kerndienstleistungen gehören persönliche und telefonische Beratung, Vorträge sowie Führungen im Entsorgungszentrum.

Wichtige Kommunikationsmittel der Abfallberatung sind die Homepage, die Abfall-App, Info-Flyer und Pressemitteilungen. Jährlich werden Privathaushalte mit Abfallplänen versorgt, und Neubürger erhalten Informationen zum Umgang mit Abfall. Zudem gibt es einen erheblichern Aufklärungsbedarf bezüglich der Abfalltrennung, insbesondere im Hinblick auf die Rücknahmepflicht für Elektrogeräte und die neue EU-Richtlinie für Alt-Textilien.

Aso hat freiwillige Angebote zur Rücknahme von Druckerpatronen, Speisefetten, Brillen und Briefmarken eingeführt oder erweitert. Ebenfalls aktiv sind die Projekte und Veranstaltungen wie Tauschbörsen, Reparatur- und Verleihführer sowie die Kampagne „Müllvermeidung wirkt“. Kooperationen bestehen mit Repair-Cafés, Schulen, der Biologischen Station und weiteren Partnern.

EU-Richtlinien und Textilabfälle

Ab dem 1. Januar 2025 wird in Deutschland eine Getrenntsammelpflicht für Textilabfälle aufgrund einer EU-Richtlinie in Kraft treten. Der VKU hebt hervor, dass die aktuelle Abfallrahmenrichtlinie seit 2008 gilt und die Mitgliedstaaten bis zu diesem Datum die getrennte Sammlung von Textilien zur Wiederverwendung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling sicherstellen müssen. Der Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie beinhalte unter anderem eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien, bei der Modemarken und Textilhersteller Gebühren zahlen müssen, um die Kosten für die Sammlung und Behandlung von Textilabfällen zu decken.

Die Dringlichkeit dieser Maßnahmen wird betont, da jährlich in der EU 12,6 Millionen Tonnen Textilabfälle anfallen, von denen allerdings lediglich 22% getrennt für Wiederverwendung oder Recycling gesammelt werden. Der Rest wird oft verbrannt oder auf Deponien entsorgt. Die neuen Regelungen sollen Anreize zur Abfallvermeidung schaffen, insbesondere für Unternehmen mit „Fast Fashion“-Praktiken. Die Mitgliedstaaten erkennen die Rolle gemeinnütziger Sammler an und es wird betont, dass die kommunale Organisationshoheit nach dem deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz beibehalten werden sollte.

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