
Am 27. Februar 2025 rückte die Polizei um 10.23 Uhr zur Peiner Straße nach Stederdorf aus. Grund für den Einsatz war eine Ölspur, die durch ein Fahrzeug verursacht wurde. Diese erstreckte sich vom Ortseingang Stederdorf bis zur Autobahnbrücke und führte dazu, dass der Bereich aufgrund der Verunreinigung abgesperrt werden musste. Der Einsatz der Polizei endete gegen 12 Uhr. Straßenreiniger übernahmen anschließend die Entfernung des Öls. Aktuell versucht die Polizei noch, den Verursacher der Ölspur zu ermitteln, jedoch bislang ohne Erfolg.
Ölspuren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Verkehrsteilnehmer dar, insbesondere für Motorradfahrer. Wie auf ergo.de berichtet wird, müssen Fahrer bei einem Ölverlust aufgrund eines Motorschadens oder Unfalls schnell handeln, um die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Unterlassene Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit angesehen werden, was zu einem Verwarnungsgeld führen kann. Zu den wichtigen Schritten gehört das Aufstellen eines Warndreiecks sowie die Informierung von Feuerwehr und Polizei.
Reinigungskosten und Haftung
Die Reinigung der Ölspur obliegt in der Regel der Feuerwehr oder einer Fachfirma, wobei die Kosten der Verursacher trägt, wie ergo.de erklärt. Der Schadensersatzanspruch des Trägers der Straßenbaulast ist gemäß § 7 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers kommt für die Reinigungskosten auf, jedoch kann es zu einer Höherstufung im Schadensfreiheitsrabatt kommen. Sollte die Ölspur durch höhere Gewalt verursacht worden sein, besteht keine Schadensersatzpflicht.
Bei einem unverschuldeten Unfall ist der Unfallverursacher für die Reinigungskosten verantwortlich. Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer aufgrund der Ölspur einen Unfall erleidet, haftet der Verursacher der Ölspur ebenfalls für Schäden sowie mögliche Schmerzensgeldansprüche. Verkehrsteilnehmer sind gehalten, sich an die Verkehrsregeln zu halten; bei Geschwindigkeitsübertretungen kann eine Teilschuld entstehen.