Peine

Polizei im Kreuzfeuer: Opfer schildert dramatische Ohnmacht!

Eine junge Frau aus Sherbrooke hat ihre belastende Situation an Noovo Info gemeldet. Sie berichtet, dass die Polizei in ihrer Angelegenheit nicht ausreichend reagiert habe. Laut der Frau, die sich selbst als Julie bezeichnet, fühlte sie sich während drei aufeinanderfolgender Tage wie in ihrem eigenen Zuhause eingesperrt, weil ihr Angreifer direkt vor ihrem Wohnort arbeitete. Statt Unterstützung habe die Polizei lediglich empfohlen, die Vorhänge zu schließen und das Haus nicht zu betreten.

Am dritten Tag wurde die Situation für Julie unerträglich. Der einzige Lösungsvorschlag der Polizei war, dass sie direkt auf ihren Angreifer zugehen sollte, um ihn zu bitten, sein Fahrzeug zu entfernen. Der Service de police de Sherbrooke (SPS) nahm zwar ihre Beschwerde entgegen und leitete diese an den Directeur des poursuites criminelles et pénales (DPCP) weiter, doch die Entscheidung fiel gegen eine Anklage. Der DPCP begründete dies damit, dass eine „Absicht“ des Angeklagten erforderlich sei, und lehnte es ab, gegenüber Noovo Info weitere Kommentare abzugeben.

Reaktionen auf den Vorfall

Julie ist unsicher, ob ihr Angreifer jemals über ihre Adresse informiert war oder nicht. Ihre Bewährungshelferin sollte sicherstellen, dass er nicht in der Nähe ihres Wohnorts arbeitet. Kelly Laramée, Mitarbeiterin des CALACS de l’Estrie, äußerte, dass viele Opfer ähnliche Erfahrungen gemacht haben: Kontaktverbote würden häufig nicht eingehalten, und die Maßnahmen seien oft unklar. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Polizei nicht ausreichend auf derartige Situationen vorbereitet sei.

Julie hat das Gefühl, dass ihr juristischer Kampf „umsonst“ war und die ergriffenen Maßnahmen wenig restriktiv seien. Es ist erwähnenswert, dass seit November 2022 hausarrestähnliche Maßnahmen in Fällen von sexueller Gewalt möglich sind, eine Entscheidung der Bundesregierung, die hier möglicherweise nicht zur Anwendung kam.

In einem anderen Vorfall in Sherbrooke steht der Polizeibeamte Samuel Ducharme im Zusammenhang mit einem sexuellen Übergriff unter Verdacht. Er sieht sich einer neuen Beschwerde gegenüber, die nach der ersten Medienberichterstattung über seine Festnahme im November 2021 eingereicht wurde. Diese zweite Beschwerde bezieht sich auf Vorfälle, die im Dezember 2011 stattgefunden haben. Die Klägerin gibt an, von Ducharme außerhalb seiner Dienstfunktion sexuell belästigt worden zu sein.

Die erste Anklage gegen Ducharme betraf Straftaten, die am 19. August 2021 im Rahmen seiner Dienstpflichten begangen wurden. Ein Haftbefehl wurde am 18. Juli 2022 gegen ihn ausgestellt. Am folgenden Tag stellte sich Ducharme der Polizei, wurde festgenommen und unter bestimmten Bedingungen wieder auf freien Fuß gesetzt. Neben der ersten Anklage, die im November 2022 verhandelt werden soll, wurde nun eine zweite Anzeige gegen ihn erhoben. Ducharme ist derzeit während des laufenden Verfahrens suspendiert, und eine Anhörung vor Gericht ist für den 8. September 2022 angesetzt.

Insgesamt lässt sich sagen, dass sowohl der Vorfall von Julie als auch die Anklagen gegen Ducharme die Herausforderungen verdeutlichen, die in der Bearbeitung von Fällen sexueller Gewalt innerhalb der Polizei bestehen, sowie die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen.

Ort des Geschehens

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Sherbrooke
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Peine, Deutschland
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