
In der Stadt Peine hängen nach dem Wahlkampf weiterhin Wahlplakate, obwohl diese gemäß den geltenden Regulations unverzüglich nach dem Wahltag von den Parteien entfernt werden müssen. Die Stadt Peine hat nun Informationen zur Entfernung von Wahlplakaten veröffentlicht. Demnach erhalten Parteien, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, zunächst eine Ermahnung. Nach einer Kulanzzeit folgt eine Aufforderung zur sofortigen Entfernung der Plakate. Kommen die Parteien dieser Aufforderung erneut nicht nach, wird die Stadt die Plakate selbst entfernen. Die Kosten für die Beseitigung werden den verantwortlichen Parteien in Rechnung gestellt, wie die Paz-online berichtete.
Regelungen zur Plakatierung in Deutschland
In Deutschland existieren unterschiedliche Regelungen zur Anzahl der Wahlplakate in den Kommunen, die sich auf Verordnungen zur Sondernutzung im Straßenraum stützen. Diese Verordnungen werden von den jeweiligen Kommunen erlassen. Beispielsweise haben Künzelsau und Mannheim kein Plakatierlimit, während Ulm die Anzahl der Plakate auf 230 pro Partei begrenzt. Stuttgart erlaubt bis zu 2.800 A0 große Plakate pro Partei, wobei hier 2.500 Kopf- und 300 Terminankündigungsplakate unterscheidbar sind. Das Verhältnis der Plakate zu den Wahlberechtigten in Stuttgart beträgt 0,0077 Plakate pro Wähler, während es in Ulm bei 0,0028 liegt. Außerdem erfordert Ulm ein Siegel auf jedem Plakat zur Kontrolle.
In Bezug auf die Beseitigungsfristen gilt für Ulm und Künzelsau eine Frist von zwei Wochen, während Aalen, Künzelsau, Offenburg und Stuttgart eine Woche eingeräumt werden. In Konstanz müssen die Plakate zwei Tage nach der Wahl entfernt sein. Weitere Aspekte der Plakatwerbung sind die Diskussion über zentrale versus dezentrale Plakatierung, wobei Mannheim zentralen Lösungen zustimmt, während Künzelsau negative Auswirkungen auf kleinere Parteien befürchtet, wie im Staatsanzeiger erläutert wurde.