
Im Jahr 2025 werden das Land Niedersachsen sowie Landschaftsverbände in Niedersachsen Investitionen in kleinen Kultureinrichtungen mit insgesamt 2 Millionen Euro fördern. Die Förderung ist für kleine Kultureinrichtungen gedacht, die Anträge in Fördersummen von 1.000 Euro bis 25.000 Euro stellen können, wobei eine Förderquote von bis zu 75 Prozent möglich ist. Die Anträge müssen beim zuständigen Landschaftsverband eingereicht werden.
Im historischen Schaumburg übernimmt die Schaumburger Landschaft die Vergabe der Fördermittel und bietet zudem Antragsberatung an. Für Investitionsprojekte in der Region stehen der Schaumburger Landschaft etwa 25.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden insbesondere bauliche Maßnahmen, digitale Infrastruktur, Veranstaltungstechnik sowie Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen und Aufenthaltsqualität erhalten Unterstützung. Nicht gefördert werden Personalkosten, laufende Sachkosten sowie der Erwerb von Immobilien und Grundstücken oder bauliche Maßnahmen an Gebäuden im Besitz öffentlicher Stellen.
Voraussetzungen und Antragsfristen
Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts, wie eingetragene Vereine, gGmbHs, GmbHs, Stiftungen und Genossenschaften. Antragstellende Kultureinrichtungen müssen ein regelmäßiges, öffentlich zugängliches Kulturangebot bieten und dürfen nicht ausschließlich gewinnorientiert arbeiten. Voraussetzung für eine Förderung ist ein schriftlicher Antrag mit einer Projektbeschreibung sowie einem Kosten- und Finanzierungsplan. Der Antragsstichtag für Förderungen zwischen 1.000 Euro und 25.000 Euro ist der 1. Mai 2025. Anträge sind an die Schaumburger Landschaft, Schlossplatz 5, 31675 Bückeburg, zu richten.
Das Niedersächsische Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen, wie auf der Webseite von MWK Niedersachsen beschrieben, zielt darauf ab, notwendige Anschaffungen und die Weiterentwicklung der baulichen sowie technischen Infrastruktur zu fördern. Kleine Kultureinrichtungen tragen zur Vielfalt des kulturellen Lebens und zum sozialen Zusammenhalt bei.
Zu den geförderten Maßnahmen zählen bauliche und Erhaltungsmaßnahmen, der Ausbau der digitalen Infrastruktur und der Veranstaltungstechnik, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthalts- und Inhaltsqualität. Die Förderung richtet sich an Einrichtungen, die in der Regel nicht mehr als drei Vollzeitstellen haben.