
Die türkische Familie bestehend aus zwei Brüdern, Imam und Mustafa, sowie ihrer Schwester Güler und deren Mutter, kann vorerst in Deutschland bleiben. Dies wurde von der Direktorin des Gymnasiums Bad Nenndorf, Silke Seidel, sowie der Pressestelle des Landkreises bestätigt. Die Ausländerbehörde hat eine weitere Duldung für die Familie ausgesprochen, während eine finale Entscheidung der Härtefallkommission noch aussteht. Die Familie war nach dem verheerenden Erdbeben am 6. Februar 2023 aus der Türkei geflohen und hatte dort ihr gesamtes Hab und Gut verloren.
Die Mutter der Kinder hat in einem Gastronomiebetrieb in Bad Nenndorf eine Anstellung gefunden, was zur Integration der Familie beiträgt. Um den Verbleib der Familie in Deutschland zu sichern, organisierten am 28. Februar 2023 Schüler des Gymnasiums eine Demonstration gegen die drohende Abschiebung, an der etwa 700 Schüler teilnahmen. Für den Verbleib der Familie wurden über 1000 Unterschriften gesammelt. Das Innenministerium des Landes hat sich zur Situation geäußert, jedoch steht die Entscheidung der Härtefallkommission noch aus. Die Petition mit den gesammelten Unterschriften soll übermittelt werden, um die gute Integration der Familie zu belegen.
Härtefallverfahren und Integration
In allen Bundesländern Deutschlands sind Härtefallkommissionen (HFK) eingerichtet, die gemäß § 23a AufenthG tätig werden. Personen, die von Abschiebung bedroht sind, können sich an diese Kommissionen wenden. Die Zusammensetzung der Kommissionen variiert je nach Bundesland, umfasst jedoch meist Vertreter*innen staatlicher und kirchlicher Institutionen sowie Wohlfahrtsverbände. Der Zugang zur HFK kann unterschiedlich geregelt sein und erfolgt entweder durch direkte Kontaktaufnahme oder über vertretene Organisationen.
Der Ablauf des Verfahrens sowie die Annahme von Härtefallanträgen sind länderspezifisch und die HFK prüft, ob die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis aus besonderen humanitären Gründen erfüllt sind. Sie kann lediglich Empfehlungen an das zuständige Ministerium aussprechen, welches die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis letztlich genehmigen oder ablehnen kann. Hauptkriterium für die Entscheidung der HFK ist der Grad der Integration in Deutschland sowie die Härte einer möglichen erneuten Entwurzelung. Faktoren wie Erwerbstätigkeit, Sprachkenntnisse, Bildungserfolge und soziale Bindungen spielen eine entscheidende Rolle.
Sn-online.de berichtete, dass der aktuelle Fall durch die Unterstützung der Schulgemeinschaft sowie die Arbeitsintegration der Mutter begünstigt wurde. Die Informationen über das Härtefallverfahren stammen von Asyl.net, das die Rahmenbedingungen für solche Verfahren umfassend erläutert.