
Ab dem 1. Mai 2025 treten in Deutschland neue Regelungen für die Biomüllentsorgung in Kraft, die sowohl Verbraucher als auch Kommunen betreffen. Die Müllentsorgung in Deutschland erfordert weiterhin eine präzise Trennung der Abfälle, da Lebensmittelreste nicht mehr im Restmüll entsorgt werden dürfen. Verstöße gegen die Mülltrennungsregeln ziehen hohe Bußgelder nach sich; bei falscher Trennung können Strafen bis zu 10.000 Euro verhängt werden.
Ein zentrales Ziel der neuen Regelungen, wie Merkur berichtete, ist die Reduzierung der Verunreinigung von Bioabfällen durch andere Müllarten auf maximal 1 Prozent. Für die korrekte Abfuhr der Biomüllbeutel ist eine bessere Kennzeichnung unerlässlich, die seit Ende 2023 vereinheitlicht festgelegt wurde. Dennoch bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich der Verwendung von kompostierbaren Biomüllbeuteln, die aus abbaubarem Plastik bestehen und von vielen Kommunen abgelehnt werden. Diese Plastiktüten zersetzen sich oft nur unter speziellen Laborbedingungen und können Mikroplastik hinterlassen.
Verbote in verschiedenen Städten
Laut InFranken sind kompostierbare Mülltüten in einigen Städten, darunter Kitzingen, Oldenburg, Hamburg und Wiesbaden, verboten. Auch im Landkreis Stade (Niedersachsen) und im Schwarzwald-Baar-Kreis gelten ähnliche Regelungen. Experten warnen, dass kompostierbare Plastiktüten nicht in die Umwelt gelangen sollten, da sie nur unter bestimmten Bedingungen wie in Kompostieranlagen bei 60 Grad zersetzt werden können.
Verbraucherschützer kritisieren die irreführende Kennzeichnung der Beutel, die häufig als „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ gekennzeichnet sind. Diese Beutel haben in der Praxis oft keinen Mehrwert für den Kompost und können die Qualität der Bioabfälle beeinträchtigen.