
Ab dem 11. März 2025 beginnt vor dem Landgericht Stade ein Prozess gegen einen 25-jährigen Mann, der schwerer Vergewaltigung sowie weiteren Delikten beschuldigt wird. Die Anklage umfasst mehrere Vorwürfe, die sowohl sexuelle Gewalt als auch den Besitz illegaler Inhalte betreffen.
Der Angeklagte sieht sich unter anderem der schweren Vergewaltigung seiner damaligen Freundin im Februar 2023 in deren Wohnung in einer Gemeinde im Sietland gegenüber. Des Weiteren wird ihm vorgeworfen, die Frau im März 2023 bedroht zu haben. Ein zusätzlicher Anklagepunkt betrifft die Erstellung und Verbreitung tierpornografischer Videos sowie den unerlaubten Besitz einer scharfen Waffe.
Anklagepunkte im Detail
Die Anklage umfasst folgende Punkte:
- Schwere Vergewaltigung
- Verbreitung tierpornografischer Inhalte
- Unerlaubter Waffenbesitz
- Bedrohung
Die Verhandlung ist auf insgesamt fünf Tage angesetzt und soll bis zum 3. April 2025 dauern.
Die Verbreitung von tierpornographischen Inhalten ist in Deutschland gemäß § 184a StGB ein Vergehen, das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden kann. Dieser Paragraph behandelt die Herstellung, Verbreitung sowie den Besitz pornographischer Inhalte, die Handlungen von Menschen mit Tieren oder gewalttätige Darstellungen beinhalten, wie Wikipedia berichtet.
Die Statistiken zeigen, dass solche Delikte in der Vergangenheit registriert wurden, jedoch sind die Zahlen nicht ohne weiteres vergleichbar, da unterschiedliche Erfassungszeiträume und Einflussfaktoren bestehen.