
In Lüneburg kam es in der Nacht vom 15. auf den 16. April 2025 zu einem Einbruch und Vandalismus in einer Schule in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße. Unbekannte Täter zerstörten eine Scheibe mit einem Stein und verwüsteten mehrere Räume, wobei Bargeld entwendet wurde. Der Sachschaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro. Die Polizei Lüneburg bittet um Hinweise unter der Telefonnummer 04131-607-2215.
In einem weiteren Vorfall in Lüneburg wurden in der gleichen Nacht Parksensoren eines geparkten Audi A6 in der Johanna-Kircher-Straße entwendet. Der dabei entstandene Sachschaden beträgt mehrere hundert Euro. Auch hier bittet die Polizei um sachdienliche Hinweise.
Rechtliche Aspekte von Einbrüchen
Einbrüche in Wohnungen und andere Bereiche stellen schwere Diebstahlsfälle dar, die durch § 243 StGB geregelt sind. Alarmanlagen und Sicherheitsschlösser bieten nur einen begrenzten Schutz vor solchen Straftaten. Einbruchdiebstahl, der das unerlaubte Eindringen mit dem Vorsatz des Diebstahls umfasst, kann mit Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und zehn Jahren bestraft werden, wie fachanwalt.de berichtet. Opfer eines Einbruchs sollten eine Liste der entwendeten und beschädigten Gegenstände anfertigen und umgehend die Polizei informieren.