
Ein 19-Jähriger hat Revision gegen ein Urteil wegen der Tötung eines 55-jährigen Familienvaters eingelegt. Der Vorfall ereignete sich im Bahnhof Uelzen, wie die Borkener Zeitung berichtet. Das Landgericht Lüneburg bestätigte die Revision auf Anfrage. Eine Jugendkammer des Gerichts entschied Ende Februar, dass der Beschuldigte dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen werden muss. Diese Entscheidung folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Der Beschuldigte, ein geduldeter Asylbewerber aus Marokko, hatte das Opfer in einer Julinacht die Treppe hinuntergestoßen, um an dessen Mobiltelefon zu gelangen. Das Opfer starb aufgrund eines Schädel-Hirn-Traumas. Das Gericht stufte den 19-Jährigen als unter dem Einfluss einer paranoiden Schizophrenie stehend ein, was auch im Rahmen des Verfahrens und der Urteilsverkündung durch Gutachter bestätigt wurde.
Details zum Urteil und zur Tat
Die Jugendkammer begründete die Entscheidung zur Unterbringung in Psychiatrie mit der Einschätzung, dass der Beschuldigte eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Die Richterin Silja Precht stellte fest: „Er hat den Tod billigend in Kauf genommen.“ Die Verurteilung erfolgte nach Erwachsenenstrafrecht, da der Beschuldigte psychische Probleme aufwies. Auch die Angaben des Gutachters, wonach er wahrscheinlich an Schizophrenie leidet, möglicherweise infolge von Drogenkonsum, flossen in die Entscheidung ein.
Augenzeugen berichteten über den Tathergang: Der Beschuldigte trat den Mann an der Treppe. Das Motiv für die Tat bleibt unklar; die Staatsanwaltschaft vermutet jedoch, dass der Beschuldigte das Handy des Opfers stehlen wollte. Der 19-Jährige war bereits polizeilich bekannt und hatte zuvor Straftaten begangen. Laut einem weiteren Bericht von NDR sieht das Gericht eine jährliche Überprüfung des Aufenthalts des Verurteilten in der Psychiatrie vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.