Verden

Neues Leben für den Syndikatshof: Stadtentwicklung in Verden startet!

Nach der Winterpause nimmt die Lokalpolitik in Verden wieder Fahrt auf. Der Ausschuss für Stadtentwicklung wird am Donnerstag, 23. Januar, um 17.30 Uhr im VA-Saal des historischen Rathauses tagen. Ebenfalls im Agenden stehen die Sitzung des Ausschusses für Straßen und Stadtgrün am Mittwoch, 29. Januar, und die erste Sitzung des Stadtrats im neuen Jahr am Dienstag, 11. Februar.

Ein zentrales Thema der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung wird die Planung zum Umbau des historischen Syndikatshofs sein. Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, planungsrechtliche Voraussetzungen für die Nutzung des Syndikatshofes als „Lernort Demokratie“ sowie für den Neubau des städtischen Archivs zu schaffen. Um die Freiflächen aufzuwerten, soll eine öffentliche Grünfläche angelegt werden. Das bestehende städtebauliche Planungsrecht lässt die geplanten Nutzungen bisher nur bedingt zu, während der Neubau des Archivs innerhalb der bestehenden Baugrenzen nicht zulässig ist.

Planverfahren und Förderungen

Der Planentwurf sieht eine Fläche für „Soziale und kulturelle Einrichtungen, öffentliche Verwaltung“ vor. Der denkmalgeschützte Syndikatshof wird im Bestand erhalten, wobei der Neubau mit einer gläsernen Fuge angefügt werden soll, um die Sichtbeziehung auf den historischen Treppenturm zu bewahren. Dabei wird die Höhe des Neubaus von ursprünglich zwei Geschossen auf ein eingeschossiges Gebäude reduziert. Die vorgesehenen Freiflächen sollen als öffentliche Grünflächen genutzt werden, wobei der vorhandene Baumbestand erhalten bleibt. Für den Neubau sind Abweichungen von bestehenden örtlichen Bauvorschriften erforderlich, und eine eigenständige örtliche Bauvorschrift wird in das Verfahren aufgenommen. Der Archivbau soll ein Flachdach mit extensiver Begrünung, Holzverschalung sowie Fassadenbegrünung entlang der Syndikatstraße erhalten.

In der Sitzung wird zudem eine neue Förderrichtlinie für die Innenstadt behandelt, da die bestehende Förderung 2025 ausläuft. Bislang wurden 39 Anträge im Rahmen der bestehenden Förderung gestellt. Für die Jahre 2026 und 2027 sollen jeweils 70.000 Euro eingeplant werden. Die Änderungen in der Förderrichtlinie sollen den Handlungsspielraum vergrößern und eine breitere Zielgruppe ansprechen. So soll die Förderung auch für gemeinnützige und kulturelle Angebote sowie für kleine und mittlere Unternehmen möglich sein. Der maximale Zuschuss für die Ansiedlungsförderung wird von 10.000 Euro auf 15.000 Euro angehoben, wobei der Geltungsbereich entlang der Großen Straße eingegrenzt wird, um die Fördermittel konzentriert im Innenstadtbereich einzusetzen.

Für das Fördervorhaben muss die Immobilie im Geltungsbereich der Förderrichtlinie liegen, und Förderanträge werden nicht bewilligt, wenn sie außerhalb dieses Bereichs umgesetzt werden. Zudem ist maximal eine Förderung pro Antragsteller:in im Rahmen der Förderrichtlinie möglich. Eine unabhängige Förderung wird nur einmalig gewährt, auch für juristische Personen, die miteinander verbunden sind. Unvollständige Anträge sind möglich, sofern die fehlenden Unterlagen nachgereicht werden. Die Gesamtfinanzierung eines Vorhabens muss gesichert sein, und die Auszahlung der Fördermittel erfolgt anteilig oder nach dem Erstattungsprinzip. Bei fristgerechter Antragstellung kann in Ausnahmefällen vor Erhalt des Zuwendungsbescheids auf eigenes Risiko mit der Umsetzung begonnen werden.

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