
Die Staatsanwaltschaft Verden hat Ermittlungen gegen einen Kioskbetreiber aus Nienburg eingeleitet. Grund sind 70 illegale Pouches-Packungen, die in einem Kiosk an der Celler Straße sichergestellt wurden. Diese Pouches sind in Deutschland nicht zum Verkauf zugelassen und stellen ein Gesundheitsrisiko dar.
Die Packungen enthalten nikotinhaltige Substanzen, deren Gehalt zwischen 10 und 43 Milligramm liegt. Der höchste Nikotingehalt entspricht dem Konsum von 47 Zigaretten innerhalb von 20 Minuten, was die Gefährlichkeit der Produkte unterstreicht. Die Gesundheitsgefährdung durch die Pouches wurde vom Landkreis bestätigt und führt zu einer Einschätzung, dass die Produkte den kritischen ARfD-Wert der EFSA um das 178- bis 767-fache überschreiten. Laut den aktuellen Vorschriften müssen Lebensmittel, zu denen die Pouches eingestuft werden, ein Zulassungsverfahren durchlaufen, welches jedoch nicht erfolgt ist. Der Verkauf solcher Pouches ist in Deutschland daher verboten und sie fallen nicht unter das Tabakgesetz.
Kontrollen und regulatorische Maßnahmen
Die Kontrolle, bei der die Pouches beschlagnahmt wurden, fand am 12. März statt. Der Landkreis plant weitere spezielle Kontrollen, um sicherzustellen, dass ähnliche Produkte nicht verkauft werden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an.
Zusätzlich wird in der Diskussion um Nikotin-Pouches in Deutschland auf die zunehmende Beliebtheit dieser Produkte verwiesen. Eine Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) aus dem Jahr 2022 hebt hervor, dass Nikotinbeutel im Vergleich zum Rauchen das gesundheitliche Risiko vermindern können, obwohl der Nikotingehalt nach wie vor stark süchtig macht und insbesondere für Nichtraucher, Schwangere und Jugendliche gefährlich ist. Das BfR empfiehlt die Regulierung von Nikotinbeuteln, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten und spricht sich für Obergrenzen beim Nikotingehalt sowie verbesserte Kennzeichnungspflichten aus. Die gesundheitlichen Risiken von Nikotinbeuteln und deren potenziellen Einfluss auf Jugendliche werden von diversen Organisationen, wie dem Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V., kritisch betrachtet.
Die Bundesregierung steht in einem Austausch mit den Ländern über die rechtliche Einordnung der Nikotin-Pouches. Aktuell sind zwar keine speziellen Regelungen für diese Produkte geplant, jedoch besteht auf europäischer Ebene ein Bedarf für Regelungen, wobei unklar bleibt, ob und wann diese umgesetzt werden.