
Im Jahr 2024 sahen sich die freiwilligen Feuerwehren der Wesermarsch mit einer Vielzahl an Großbränden und Verkehrsunfällen konfrontiert. Dies berichtete der Kreisbrandmeister Rolf Hoyer bei einer Sitzung im Kreishaus in Brake. Insgesamt verzeichnete die Region überdurchschnittliche 30 Großbrände sowie eine beachtliche Anzahl an Verkehrsunfällen, bei denen es auch zu Todesopfern kam.
Hoyer hob in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer psychosozialen Notfallversorgung hervor, um die psychische Belastung, die durch solche Einsätze entsteht, zu verarbeiten. Zur Unterstützung wurde das Kriseninterventionsteam Wesermarsch ins Leben gerufen, ebenso wie ein Arbeitskreis zur psychosozialen Notfallversorgung beim Oldenburgischen Feuerwehrverband. Zum Jahresende 2024 zählte die Wesermarsch 45 Ortswehren mit insgesamt 1.708 Mitgliedern, darunter 272 Frauen und Mädchen. Auch die Jugendarbeit ist stark ausgeprägt: 19 Jugendwehren mit 380 Mitgliedern und 13 aktive Kinderfeuerwehren mit 289 Jungen und Mädchen sind ebenfalls vorhanden.
Reaktionen und Statistiken
In Bezug auf den Nachwuchs berichtete Hoyer von keiner Problematik und wies auf die Förderung der Jugendarbeit durch das überarbeitete Niedersächsische Brandschutzgesetz hin. Dieses Gesetz unterstützt Brandschutzerzieher in Schulen und Kitas und sieht eine finanzielle Entschädigung bei Verdienstausfall vor. Für dieses Anliegen stehen im Landeshaushalt drei Millionen Euro bereit, was einem Zuschuss von 927 Euro je Einheit für 3.173 Kinder- und Jugendwehren entspricht. Hoyer betrachtete diese Summe als bedeutenden Schritt, auch wenn sie nicht vollständig auskömmlich sei.
Die Feuerwehr wies im Jahr 2024 insgesamt 1.088 Einsätze auf, einschließlich 319 Brandeinsätzen und 583 Hilfeleistungen. Eine hohe Zahl von 186 Fehlalarmierungen wurde ebenfalls verzeichnet. Diese Bilanz wird Gegenstand der bevorstehenden Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes am 29. März in Lemwerder sein.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Feuerwehr in Deutschland werden durch das Feuerwehrgesetz geregelt, das den Aufbau und die Aufgaben der Feuerwehren definiert. Die Gesetzgebung liegt, gemäß den Informationen von Wikipedia, in der Verantwortung der Bundesländer, wo die Gemeinden für die Aufstellung und Unterhaltung von Feuerwehren zuständig sind. Die Unterscheidung zwischen Pflicht- und Zusatzaufgaben ist dabei von zentraler Bedeutung.