Wilhelmshaven

Betrunkener Autofahrer: Zweimal in einer Nacht von Polizei erwischt!

Ein 37-jähriger Mann aus Wilhelmshaven wurde in der Nacht zu Sonntag gleich zweimal von der Polizei angehalten, während er betrunken und ohne Führerschein Auto fuhr. Laut nwzonline.de beobachtete eine Polizeistreife gegen 2 Uhr in der Thorner Straße ein Fahrzeug mit auffälliger Fahrweise. Der Fahrer versuchte zunächst, der Kontrolle zu entkommen, wurde jedoch nach kurzer Flucht gestoppt.

Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann keine gültige Fahrerlaubnis besaß und unter Alkoholeinfluss stand. Eine Blutprobe wurde im Klinikum entnommen. Nach seiner Entlassung ließ sich der Mann zu seinem abgeparkten Fahrzeug bringen und fuhr erneut, was zu einer weiteren Kontrolle durch eine Funkstreife führte. Diese führte zu einem zusätzlichen Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr.

Wiederholungstäter im Straßenverkehr

Die Vorfälle zeigen die Problematik von Wiederholungstätern im Straßenverkehr. Wie auf bussgeldkatalog.org beschrieben, müssen Verkehrsteilnehmer, die wiederholt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen, mit höheren Strafen rechnen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres gilt man bereits als Wiederholungstäter. Diese Personen erhalten neben den regulären Sanktionen ein Monat Fahrverbot.

Im Hinblick auf Alkohol am Steuer gilt in Deutschland eine Grenze von 0,5 Promille, ab der es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot geahndet wird. Bei wiederholten Verstößen sind die Strafen noch drastischer und können verlängerte Fahrverbote sowie die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zur Folge haben.

Ort des Geschehens

Ort des Geschehens

Statistische Auswertung

Was ist passiert?
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr
In welcher Region?
Wilhelmshaven
Genauer Ort bekannt?
Wilhelmshaven, Deutschland
Festnahmen
1
Ursache
Alkoholeinfluss
Beste Referenz
nwzonline.de
Weitere Infos
bussgeldkatalog.org