Wolfenbüttel

Schottergärten in Wolfenbüttel: Jetzt beginnt die Kontrolle!

Die Stadt und der Landkreis Wolfenbüttel haben offiziell mit der Beseitigung von Schotter- und Kiesgärten begonnen. Grundstückseigentümer sind nun aufgefordert, ihre Schottergärten abzubauen und stattdessen Grünflächen anzulegen. Diese Maßnahme steht im Einklang mit den Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung, die solche Flächen als nicht zulässig erachtet.

Um die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen, werden verstärkt Kontrollen durchgeführt. Ausgenommen von diesen Maßnahmen ist das Gebiet der Stadt Wolfenbüttel. Bei Auffälligkeiten werden Grundstückseigentümer angeschrieben und zur Beseitigung ihrer Schottergärten aufgefordert. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat bereits im Januar 2023 entschieden, dass die Regelung zu Schottergärten rechtmäßig ist.

Vorgaben für Grünflächen

Laut den Bestimmungen müssen nicht überbaute Flächen als Grünflächen gestaltet werden, es sei denn, sie sind für andere zulässige Nutzungen erforderlich. Diese Flächen sind außerdem verpflichtet, wasserdurchlässig, bepflanzt und begrünt zu sein. Schotter- und Kiesgärten sind somit nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus rechtlichen Gründen zu beseitigen.

Bei Nichteinhaltung der Aufforderungen kann die Verwaltung bauordnungsrechtlich eingreifen und Bußgelder verhängen. Hauseigentümer müssen die Entfernung der Schottergärten auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung umsetzen. Die zuständigen Bauaufsichtsbehörden können eine Frist zur Beseitigung anordnen, und bei Nichtbefolgung sind Zwangsmittel sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren möglich.

Weitere Informationen zur Regelung können auf der Webseite www.lkwf.de/schottergarten nachgelesen werden. Ein Flyer mit Tipps zur Gartengestaltung steht ebenfalls zum Download oder auf Anfrage per Post zur Verfügung.

Für Rückfragen können sich Interessierte an die Bauaufsicht des Landkreises Wolfenbüttel wenden:

  • Bauaufsicht Landkreis Wolfenbüttel, Bauverwaltung und Immissionsschutz
  • Löwenstraße 1, 38300 Wolfenbüttel
  • Telefon: 05331 84 602
  • E-Mail: bauenundplanen@lk-wf.de

Zusätzlich informieren die Bauaufsichten von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel über die rechtlichen Vorgaben, die besagen, dass Schottergärten große Flächen mit Steinen abdecken dürfen, jedoch mit wenigen oder keinen Pflanzen versehen sein sollte. Das Gesamtbild dieser Flächen muss einen „grünen Charakter“ haben, wobei die Vegetation überwiegen muss, was durch die entsprechende rechtliche Entscheidung des OVG Niedersachsen bekräftigt wird.

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