Kündigung wegen Krankheit: Strenge Regeln und wichtige Schutzmaßnahmen!

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Erfahren Sie, unter welchen Bedingungen eine Kündigung wegen Krankheit rechtlich möglich ist und welche Rolle das Betriebliche Eingliederungsmanagement spielt.

Erfahren Sie, unter welchen Bedingungen eine Kündigung wegen Krankheit rechtlich möglich ist und welche Rolle das Betriebliche Eingliederungsmanagement spielt.
Erfahren Sie, unter welchen Bedingungen eine Kündigung wegen Krankheit rechtlich möglich ist und welche Rolle das Betriebliche Eingliederungsmanagement spielt.

Kündigung wegen Krankheit: Strenge Regeln und wichtige Schutzmaßnahmen!

Die Frage, ob ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter wegen Krankheit kündigen kann, ist alles andere als trivial. Tatsächlich ist eine Kündigung aufgrund gesundheitlicher Beschwerden möglich, aber nur unter strengen Auflagen. Wie Nord24 berichtet, müssen Arbeitgeber drei zentrale Voraussetzungen beachten, damit eine solche Kündigung rechtlich Bestand hat.

Zuallererst muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen. Das heißt, dass absehbare, überdurchschnittliche krankheitsbedingte Ausfälle zu erwarten sind. Ein Beispiel dafür wäre, wenn ein Mitarbeiter in den letzten zwei Jahren mehr als sechs Wochen gefehlt hat. Dann kommt es darauf an, ob diese Fehlzeiten erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb gehabt haben. Beeinträchtigungen wie gestörte Abläufe oder hohe Kosten durch Lohnfortzahlung sind dabei entscheidend. Außerdem ist eine sorgfältige Interessenabwägung unerlässlich: Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter des Mitarbeiters und die Art der Erkrankung müssen in die Entscheidung einfließen.

Kündigung im Rahmen der Gesetzgebung

Für Arbeitgeber gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das eine soziale Rechtfertigung bei Kündigungen in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und einer Beschäftigungsdauer von über sechs Monaten verlangt. Hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten können einen Arbeitgeber vor Herausforderung stellen, aber eine Kündigung ist kein leichtfertiger Schritt. So können Erkrankungen den Betriebsablauf behindern und zusätzliche Kosten verursachen. Ein prägnantes Beispiel finden wir im Fall eines Mitarbeiters bei Amazon, der innerhalb von drei Jahren 243 Tage gefehlt hat und dessen Fall mittlerweile vor Gericht geht, wie Jura.cc berichtet.

Vor der Kündigung muss der Arbeitgeber alle zumutbaren Maßnahmen zur Erhaltung des Arbeitsverhältnisses ergreifen. Hier kommt das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ins Spiel. Dieses ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald ein Mitarbeiter länger als sechs Wochen krank ist. Fehlt dieses BEM, kann eine Kündigung im Streitfall als unwirksam betrachtet werden. Es ist für Beschäftigte entscheidend, auf das BEM zu bestehen, um zu zeigen, dass mildernde Mittel nicht erschöpft wurden, was wiederum die Kündigungsentscheidung erleichtert.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Handlungsempfehlungen

Wichtig zu beachten ist, dass bei einer Kündigung aufgrund von Krankheit keine Abmahnung erforderlich ist. Stattdessen müssen Arbeitgeber folgende Schritte beachten:

  • Negative Gesundheitsprognose fundiert nachweisen.
  • Erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen darlegen.
  • Eine sorgsame Interessenabwägung vornehmen.

Auf diese Weise lässt sich die rechtliche Grundlage einer Erkrankung als Kündigungsgrund schaffen. Zudem muss der Betriebsrat vor einer Kündigung gehört werden, und die Zustimmung des Integrationsamts ist bei schwerbehinderten Mitarbeitern unerlässlich. Um rechtliche Stolpersteine zu vermeiden, sollten Arbeitgeber ein offenes Gespräch mit häufig krankheitsbedingten Mitarbeitern suchen, Fehlzeiten dokumentieren und gegebenenfalls betriebsärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass eine Kündigung wegen Krankheit kein leichter Schritt ist. Arbeitgeber müssen mit Bedacht vorgehen und eine Einzelfallprüfung vornehmen, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Das betriebliche Eingliederungsmanagement spielt dabei eine Schlüsselrolle und sollte im besten Interesse beider Parteien genutzt werden. Auch im Kontext der aktuellen Arbeitsmarktsituation ist es ratsam, solche Entscheidungen gut abzuwägen.

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