Drohnenabwehr und Böllerverbot: Innenminister diskutieren Sicherheitsrisiken
Innenminister diskutieren in Bremen über Böllerverbot, Drohnenabwehr und Sicherheitsmaßnahmen im Fußball. Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen.

Drohnenabwehr und Böllerverbot: Innenminister diskutieren Sicherheitsrisiken
Aktuell tagen die Innenminister der Länder bis Freitag in Bremen, um über verschiedene sicherheitspolitische Themen zu diskutieren. Unter dem Schlaglicht stehen dabei das geplante Böllerverbot zu Silvester, die Sicherheit in Fußballstadien sowie die Abwehr illegaler Drohnenflüge. Laut butenunbinnen.de gibt es dringenden Handlungsbedarf bei der Drohnenabwehr, wodurch die Bundespolizei bereits über eine spezielle Drohnenabwehreinheit verfügt. Dennoch fordern die Innenminister eine klare Klärung der Zuständigkeiten: Sie sind sich einig, dass die Kompetenzen zur Bekämpfung illegaler Drohnen in die Hände von Bundeswehr und Bundespolizei gehören sollten, nicht in die der Landespolizeien.
Besonders Niedersachsen Innenministerin Daniela Behrens (SPD) betont die Notwendigkeit einer abgestimmten Vorgehensweise zwischen den norddeutschen Ländern, um diese Herausforderung effizient anzugehen. Drumherum ist eine Diskussion entstanden, die Fassungslosigkeit und Besorgnis zugleich auslöst, vor allem angesichts der zunehmenden Sichtungen illegaler Drohnen, die der Verdacht auf eine russische Herkunft aufwirft, wie im Tagesschau berichtet.
Neueste Entwicklungen im Drohnenrecht
Die rechtliche Situation hinsichtlich der Drohnenabwehr ist ein komplexes Thema. Der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Ziel der Initiative ist es, der Bundeswehr im Rahmen von Amtshilfe die Erlaubnis zu geben, Drohnen im deutschen Luftraum abzuschießen. Momentan ist die Lage schwierig, da die rechtlichen Bestimmungen stark von der Position der Drohne abhängen.
Aktuelle Methoden zur Drohnenabwehr umfassen unter anderem den Einsatz von GPS-Jammern und Abfangdrohnen, die zur physischen Neutralisierung eingesetzt werden können. Die Polizei ist jedoch in der Regel für die örtliche Drohnenabwehr zuständig, während die Bundespolizei in sicherheitsrelevanten Bereichen wie Flughäfen und Bahnhöfen agiert. Ein starkes Hindernis bleibt, dass die Polizei keine militärischen Mittel einsetzen darf – Kampfjets oder Boden-Luft-Raketen stehen ihr nicht zur Verfügung.
Ein zukunftsorientiertes Drohnenabwehrzentrum
Geplant ist zudem ein Drohnenabwehrzentrum, das in diesem Jahr noch in Betrieb genommen werden soll. Dieses Zentrum soll die Zuständigkeiten bündeln und eine effektivere Drohnenabwehr durch eine gemeinsame Plattform gewährleisten, die die Landespolizeien, Bundespolizei, Bundeswehr und andere Sicherheitsbehörden miteinander verknüpft. Diese Informationen stammen aus einem aktuellen Vorschlag, den das Bundesinnenministerium vorgestellt hat (Deutschlandfunk).
Die Notwendigkeit zu handeln wird immer dringlicher, vor allem seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, der einen Anstieg illegaler Drohnenüberflüge über kritische Infrastrukturen in Deutschland mit sich gebracht hat. Verteidigungsminister und Sicherheitsexperten stehen nun vor der Herausforderung, angemessene Regelungen zu schaffen, um sowohl Sicherheit als auch rechtliche Integrität zu wahren. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussionen in Bremen entwickeln und welche Maßnahmen letztlich beschlossen werden.