Jobcenter fordert 33.000 Euro von Bremer Paar wegen Betrugs im Ausland!

Jobcenter fordert 33.000 Euro von Bremer Paar wegen Betrugs im Ausland!
Ein Paar aus Bremen steht derzeit im Zentrum eines aufsehenerregenden Rechtsstreits, der weitreichende Folgen auf die Regelungen des Bürgergeldes haben könnte. Laut Merkur muss das Ehepaar satte 33.000 Euro an zu Unrecht erhaltenem Bürgergeld zurückzahlen. Der Grund? Sie hielten sich über Jahre im Ausland auf, ohne das zuständige Jobcenter zu informieren.
Aber was genau ist passiert? Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied, dass die beiden trotz Hartz IV und späterem Bürgergeld vermutlich dauerhaft außerhalb Deutschlands lebten. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die geltenden Vorschriften dar, die verlangen, dass Bürgergeld-Empfänger vor längeren Auslandsaufenthalten Rücksprache mit dem Jobcenter halten müssen. Ohne eine solche Zustimmung entfällt der Anspruch auf Leistungen. Eine nicht zu verachtende Regelmäßigkeit – ein berechtigtes Anliegen der Sozialbehörden.
Das Paar hatte vorgebracht, lediglich kürzere Reisen unternommen zu haben und fest in Bremen verwurzelt zu sein. Allerdings kamen bei der Prüfung durch das Gericht zahlreiche Hinweise ans Licht, die eher auf Manipulation deuten. Von einem unbewohnten Wohnsitz in Bremen bis hin zu widersprüchlichen Aussagen, sogar dem Verdacht einer gefälschten eidesstattlichen Versicherung – die Beweislage war erdrückend.
Bürgergeld und die Regeln für Auslandsaufenthalte
Schaut man sich die Bedingungen für das Bürgergeld an, wird klar, warum die Rückforderung so relevant ist. Der Bürgergeld-Regelsatz ist Teil der Grundsicherung, die Arbeitsuchenden helfen soll, ihre täglichen Ausgaben zu decken. Alleinstehende erhalten monatlich 563 Euro, während Paare in Bedarfsgemeinschaften 1.012 Euro bekommen. Diese Sätze sind seit 2024 unverändert und wurden zum 1. Januar 2025 nicht erhöht. Bürger-Geld erklärt, dass der Regelsatz auch die Kosten für Ernährung, Kleidung, Hausrat und Strom abdeckt. Bei erheblichen Abweichungen drohen jedoch Kürzungen.
Für Bürgergeld-Empfänger gilt: Sie dürfen sich nur drei Wochen pro Kalenderjahr im Ausland aufhalten, ohne ihre Ansprüche zu verlieren. Vorab muss eine Genehmigung beim Jobcenter eingeholt werden. Fehlende Kommunikation wird ernst genommen, wie das Beispiel aus Bremen zeigt, wo die Richter das Argument des Paares für unglaubwürdig hielten.
Widerhall im sozialen Gefüge
Diese Entscheidung wirft nicht nur Schatten auf das betroffene Paar, sondern spiegelt auch ein größeres Problem bei der Überwachung von Sozialleistungen wider. In der Vergangenheit mussten bereits andere Bürgergeld-Empfänger Rückzahlungen leisten. Eine Familie aus Berlin etwa musste 22.600 Euro zurückzahlen, nachdem sie eine Pilgerreise unternommen hatte, während ein anderer Empfänger nach 16 Jahren aufgrund von Überzahlungen zur Kasse gebeten wurde.
Der Fall zeigt, wie wichtig ein gutes Händchen in der Kommunikation mit den zuständigen Behörden ist. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Regeln weiter verschärfen werden, oder ob es für die Betroffenen neue Möglichkeiten geben wird, diese Themen anzugehen. Die Thematik rund um das Bürgergeld bleibt auch in den kommenden Monaten ein heißes Eisen.