Rentner aus Bremen verliert Kampf um volle Altersrente nach Unfall!

Rentner aus Bremen verliert Kampf um volle Altersrente nach Unfall!

Bremen, Deutschland - In Bremen sorgte ein aktueller Fall für Aufregung unter Rentnern: Ein Mann erhielt seinen Altersrentenbescheid und musste feststellen, dass seine Rente aufgrund einer Unfallrente gekürzt wurde. So weit, so unschön. Doch das, was ihm widerfahren ist, könnte vielen anderen ebenfalls blühen. Der Rentner klagte gegen die Entscheidung der Rentenversicherung, die ledigliche 1.508,40 € statt der erwarteten 1.762,75 € bewilligte. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bestätigte jedoch die Berechnung und stellte klar, dass die gesetzliche Unfallrente auf die Altersrente angerechnet wird.

Der Kläger hatte 1970 bei einem schlimmen Unfall während seiner Ausbildung zum Flugzeugbauer schwere Verletzungen erlitten, die zu einem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 30 % führten. Trotz dieser Einschränkungen meisterte er sein Leben: Nach dem Unfall wurde er Ingenieur und arbeitete bis zu seiner Rente im Jahr 2013. Allerdings war das Urteil des Gerichts für ihn ein herber Schlag. Denn es stellte fest, dass der Betrag aus der Unfallrente und der ungekürzten Altersrente nicht das frühere Einkommen zum Zeitpunkt des Unfalls übersteigen darf. Und das bringt viele in eine prekäre Lage.

Die rechtliche Situation

Diese Regelung zur Anrechnung von Unfallrenten besteht, um eine Überversorgung zu verhindern. Nach § 93 SGB VI dürfen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur gezahlt werden, wenn die Summe mit der Unfallrente den Grenzbetrag nicht überschreitet. Der Grenzbetrag wird aus dem Einkommen vor dem Unfall errechnet, was in vielen Fällen zu Unverständnis führt, denn oft wird ein späterer höherer Berufseinstieg einfach ignoriert berichtet die Deutsche Rentenversicherung.

Die Auswirkungen können weitreichend sein. Wer Unfallrente bezieht und parallel Altersrente beantragt, muss damit rechnen, dass die Gesamtsumme der Renten unter dem vor dem Unfall erzielten Einkommen bleiben muss. Das Landessozialgericht wies die Klage des Rentners ab und wies darauf hin, dass er eine Diskriminierung nicht nachweisen konnte. Für viele Betroffene bleibt nur der Weg, den Bezug der Unfallrente unbedingt im Rentenantrag zu erwähnen, um möglichen Ärger zu vermeiden stellt www.unfallrente.net fest.

Signal für andere Betroffene

Das Urteil des Gerichts hat weitreichende Folgen: Es gibt kein Recht auf volle Altersrente, wenn eine zusätzliche Unfallrente bezogen wird. Die Rechte der Klage wurden nicht weiter verhandelt, da keine Revision zugelassen wurde. Die festgelegte Anrechnung und die dabei anfallenden rechtlichen Regelungen sind ein ständiger Streitpunkt bei Rentenbescheiden. Oftmals sind die Betroffenen frustriert, da die Berechnung anhand eines früheren, oft niedrigeren Einkommens erfolgt.

Betroffene sollten sich daher gut informieren und im Vorfeld ihrer Anträge alle relevanten Informationen zur Unfallrente vorlegen. Nur so lässt sich vermeiden, dass sie nach vielen Jahren des Arbeitens und Kämpfens nun auch noch einen finanziellen Nachteil durch bürokratische Hürden erleiden müssen.

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OrtBremen, Deutschland
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