In Mecklenburg-Vorpommern stehen spannende Neuerungen im Bereich der Ganztagsbildung bevor. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingerichtet. Bildungsministerin Simone Oldenburg hat diesbezüglich ein Modellprojekt ins Leben gerufen, das mit 480.000 Euro gefördert wird. Der Träger dieses ambitionierten Vorhabens ist die RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Waren/Müritz. Tixio berichtet, dass das Projekt „Big HuG – Kompetenzzentrum Bildungsgemeinschaft Hort und Grundschule“ die Grundlage für diese Entwicklung bildet.

Wozu genau dient dieses Kompetenzzentrum? Es soll bestehende Strukturen erfassen und Einrichtungen bei der Organisations- sowie Qualitätsentwicklung unterstützen. Ziel ist es, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte vor Ort mit fundiertem Fachwissen zu versorgen und somit gleiche Bildungschancen für alle Kinder zu gewährleisten. Oldenburg hebt hervor, wie zentral diese Initiative für den Bildungs- und Erziehungsauftrag von Hort und Grundschule sei.

Zusammenführung von Schulen und Horten

Ein weiteres zentrales Element der Reform ist die engere Zusammenarbeit zwischen Schulen und Horten. Dies wurde im Ergebnisbericht des Runden Tisches „Ganztag“ zusammengefasst, der von Oldenburg im Kabinett vorgestellt wurde. Der Bericht dokumentiert die Ergebnisse eines Dialogprozesses, der seit Januar 2024 Vertreter von Kommunen, Kita-Trägern sowie Fachverbänden zusammenbringt, um die Umsetzung des neuen Rechtsanspruchs voranzutreiben. Die Regierung MV beschreibt, dass zwei Modelle im Fokus stehen: die Grundschule mit ergänzender Hortbetreuung und die ganztägig arbeitende Grundschule in Kooperation mit dem Hort.

Im Rahmen dieses Rechtsanspruchs ist eine Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Tagen pro Woche vorgesehen. Sympathisch ist, dass die Unterrichtszeit dabei auf die Betreuungszeit angerechnet wird. Bei nachgewiesenem erhöhten Betreuungsbedarf haben Kinder die Möglichkeit, bis zu zwei zusätzliche Stunden im Hort zu bleiben. Dies bringt eine Betreuung auf bis zu zehn Stunden täglich und gilt zunächst für die Jahrgangsstufe 1, wird aber bis 2029 auf alle Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ausgeweitet.

Investitionen in die Zukunft

Die Finanzierung dieser weitreichenden Maßnahmen erfolgt teils durch den Bund, der sich mit 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten beteiligt. Allein in Mecklenburg-Vorpommern stehen bis Ende 2027 54,4 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung, ergänzt durch 11,7 Millionen Euro, die das Land beisteuert. Diese Mittel sind für die Ausstattung, den Umbau und Neubau von Einrichtungen gedacht. Ein weiterer Aspekt der Schulaufsicht betont, dass Ganztagsschulen über die letzten Jahre hinweg stark zugenommen haben, was mit einer erhöhten Chancengleichheit im Bildungssystem einhergeht.

Besonders Kinder und Jugendliche mit Bildungsbenachteiligungen profitieren von dieser erweiterten individuellen Förderung, was die Bedeutung und den Nutzen von Ganztagsschulen enorm unterstreicht. Mit dem geplanten Kompetenzzentrum und den neu geschaffenen Strukturen könnten sich in den nächsten Jahren deutliche Verbesserungen für die Bildungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern abzeichnen.

Die nächsten Schritte beinhalten die Weiterentwicklung von Kooperationsvereinbarungen sowie die Etablierung von Fortbildungsangeboten und Fachtagen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Initiativen in der Praxis bewähren und ob sie das erhoffte Potenzial zur Chancengleichheit tatsächlich ausschöpfen können.