Neue Regeln für Wahlplakate: Völschow schützt seine Straßenlaternen!
Neue Regeln für Wahlwerbung in Völschow: Tabu-Zonen für Plakate, um Straßenlaternen und öffentliche Ordnung zu schützen.

Neue Regeln für Wahlplakate: Völschow schützt seine Straßenlaternen!
In Völschow haben die Gemeindevertreter kürzlich eine neue Satzung für die Wahlwerbung beschlossen. Diese Regelung zielt darauf ab, kommunale Grundstücke als Tabu-Zonen für großformatige Wahlplakate zu deklarieren. Die Initiative folgt einem ähnlichen Beschluss der Nachbarstadt Jarmen, der im Dezember 2024 gefasst wurde. Dabei haben die Völschower nicht nur den Schutz ihrer Straßenlaternen im Blick, die in der Vergangenheit häufig durch angebrachte Werbeplakate beschädigt wurden. So berichtet der Nordkurier, dass die neuen Regeln ab 2025 nur die Anbringung von Kleinformat-Wahlplakaten an genehmigten Standorten zulassen.
Die festgelegten Standorte für die Wahlplakate sind die Grünfläche an der Bushaltestelle in Völschow, das Areal neben der Anlaufstelle für den Personennahverkehr in Jagetzow sowie ein Rasenstück an der Zufahrt zur Dorfstraße in Kadow. Völschows Bürgermeister Thomas Breitsprecher hat sich ebenfalls für die neuen Regelungen stark gemacht. Die Details zur Befestigung der Plakate müssen jedoch noch geklärt werden, bevor diese verwirklicht werden können.
Weitere Herausforderungen in der Wahlwerbung
Das Thema Wildplakatierung ist nicht nur in Völschow von Bedeutung. Auch in Moosinning sorgt die übermäßige Wahlwerbung für ordentlich Zündstoff. Georg Humplmair, der Wahlvorstand der Gemeinde, droht sogar damit, das Wahllokal im Rathaus nicht zu öffnen, solange die Wahlplakate nicht entfernt sind. In einer letzten Gemeinderatssitzung kritisierte die SPD die übermäßige Plakatierung, insbesondere an Laternenmasten. Bürgermeisterin Pamela Kruppa versprach, sich um dieses Problem zu kümmern, doch die Umsetzung bleibt weiterhin unklar. Dies zeigt sich auch in einem Kommentar von Merkur, der darauf hinweist, dass die geltenden Plakatierungsverordnungen oft nicht ausreichen, um wirksam gegen Missstände vorzugehen.
Ein zusätzlicher Aspekt ist die Chancengleichheit der Wahlwerbung. In verschiedenen Kommunen, wie beispielsweise in Cuxhaven, mussten Wahlplakate der AfD abgenommen werden, um sicherzustellen, dass keine Partei bevorzugt wird. Dies wirft Fragen auf, wie die rechtlichen Grundlagen, beispielsweise Artikel 5 und Artikel 21 des Grundgesetzes, in der Praxis umgesetzt werden können. Auch wenn die Genehmigung für die Wahlwerbung durch die Kommunen erfolgt, variieren die Regelungen stark. In Berlin dürfen Wahlplakate erst sieben Wochen vor der Wahl mit bestimmten Abstandsvorschriften angebracht werden, während in anderen Städten andere Fristen gelten. Kommunal stellt fest, dass die Regelungen nicht nur für die Sicherheit, sondern auch für die Fairness im Wettbewerb zwischen den Parteien sorgen sollen.
Zusammenfassend zeigt sich, dass nicht nur in Völschow, sondern auch in vielen anderen Gemeinden die Frage der Wahlwerbung und deren Regelung aktuell ist. Der Schutz öffentlicher Flächen und die Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen stehen dabei im Mittelpunkt der aktuellen Diskussionen. Die nächste Wahl in Völschow könnte am 20. September 2026 spannend werden, insbesondere im Hinblick auf die neuen Regeln, die sich noch in der Umsetzung befinden.