Polizist auf Usedom: 52 Fälle von Strafvereitelung im Amt angeklagt!

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Ein Polizist in Anklam steht wegen mutmaßlicher Strafvereitelung im Amt vor Gericht. 52 Fälle werfen Fragen zur Polizeiarbeit auf.

Ein Polizist in Anklam steht wegen mutmaßlicher Strafvereitelung im Amt vor Gericht. 52 Fälle werfen Fragen zur Polizeiarbeit auf.
Ein Polizist in Anklam steht wegen mutmaßlicher Strafvereitelung im Amt vor Gericht. 52 Fälle werfen Fragen zur Polizeiarbeit auf.

Polizist auf Usedom: 52 Fälle von Strafvereitelung im Amt angeklagt!

Ein Aufsehen erregender Fall beschäftigt derzeit die Gerichte und die Öffentlichkeit: Ein 54-jähriger Polizist von der Ostseeinsel Usedom steht wegen mutmaßlicher Strafvereitelung im Amt vor dem Greifswalder Amtsgericht. Er wird in 52 Fällen beschuldigt, die Ermittlungen nicht oder nur unzureichend durchgeführt zu haben.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht der Vorwurf, dass der Beamte in mehreren Fällen Vorgänge im elektronischen Vorgangsassistenten der Polizei, bekannt als „Eva“, zwar abgeschlossen, jedoch nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat. Diese Nachlässigkeit führte dazu, dass eine Strafverfolgung in Fällen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug unmöglich wurde. Der Fall geriet ins Rollen, als eine Waffe zur Untersuchung nicht eingereicht wurde und ein Kollege des Beamten mehrere Akten sowie die nicht eingeschickte Waffe entdeckte. Die Lage eskalierte, als die Vorgesetzten informierten und ein Check seines Büros durchgeführt wurde, bei dem weitere Beweismittel gefunden wurden.

Arbeitsbelastung oder Pflichtverletzung?

Der Angeklagte hat Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt und erklärte, dass er überlastet sei. Laut eigener Aussage musste er zeitgleich rund 80 bis 150 Fälle betreuen und kümmerte sich zudem um Zusatzaufgaben, darunter die Leitung einer Ermittlungsgruppe und eines Stellvertreterpostens. Trotz mehrfacher Bitten um personelle Unterstützung erhielt er keine. Er wurde nach Bekanntwerden der Missstände in seinem Büro versetzt, jedoch wurde er nicht suspendiert, was die Diskussion über seine Einsatzfähigkeit weiter anheizte, da er nach Aussage des Polizeipräsidiums Unterfranken weiterhin im Dienst ist, ohne Sanktionen erfahren zu haben.

Der finale Verhandlungstag ist für den 29. Januar angesetzt. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Die Anklage könnte, falls schwerwiegende Dienstvergehen festgestellt werden, sogar zu einem Ausscheiden aus dem Staatsdienst führen.

Kontext zur Strafvereitelung

Die Thematik der Strafvereitelung im Amt ist nicht neu. Laut einer Erklärung auf der Webseite von Kujus Strafverteidigung liegt eine Strafvereitelung im Amt vor, wenn ein Amtsträger die Bestrafung oder Vollstreckung einer Straftat ganz oder teilweise verhindert. Dabei reicht es aus, wenn ein Beamter Straftaten nicht zur Anzeige bringt oder Ermittlungen unterlässt. Dieses Verhalten ist in Deutschland strafbar und kann mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Ähnliche Vorfälle wie dieser sind in der Vergangenheit vorgekommen, etwa im Fall eines anderen Polizeibeamten in Alzenau, der ermittelte, aber über einen Angriff eines psychisch kranken Migranten auf seine Freundin nicht alles unternahm, was nötig gewesen wäre. Das hat traurigerweise zu einem besonders schweren Verbrechen geführt, als dieser migrantische Täter später zwei Menschen mit einem Messer tötete. Der Beamte wurde für seine Trägheit und Gleichgültigkeit verurteilt und erhält nun eine Bewährungsstrafe. Der Fall wurde auch in einem Bericht von InFranken beleuchtet, wobei der Verdächtige in einer forensischen Psychiatrie untergebracht wurde.

Die Vorfälle zeigen deutlich die Herausforderungen und Risiken, die mit der Verantwortung von Polizeibeamten einhergehen. Es bleibt abzuwarten, wie die Richter im Fall des Polizisten von Usedom entscheiden werden und welche Auswirkungen dieses Urteil auf die Polizeiarbeit und das Vertrauen der Bürger in die Strafverfolgung haben wird. Bis zum 29. Januar wird die Spannung steigen.