Vodafone-Sammelklage: 110.000 Verbraucher warten auf Gerechtigkeit!
Am 2.12.2025 wurde die mündliche Verhandlung der Sammelklage gegen Vodafone abgesagt. Über 110.000 Verbraucher fordern Rückerstattungen.

Vodafone-Sammelklage: 110.000 Verbraucher warten auf Gerechtigkeit!
Es gibt Neuigkeiten aus der Welt der Telekommunikation: Die Sammelklage gegen Vodafone zieht sich weiter in die Länge und sorgt für reichlich Gesprächsstoff unter den Betroffenen. Geplant war die mündliche Verhandlung am kommenden Mittwoch, doch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat diese jetzt abgesagt. Wie Nordkurier berichtet, will man zunächst Klärungsbedarf hinsichtlich europarechtlicher Fragen durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären lassen.
Ein Blick auf die Zahlen zeigt: über 110.000 Kunden haben sich der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) angeschlossen. Diese Klage richtet sich gegen die Preiserhöhung von fünf Euro pro Monat, die Vodafone 2023 für Festnetz und Internet angeordnet hat. Damit sind rund 10 Millionen laufende Verträge betroffen, was nicht gerade wenig ist. Die Verbraucherschützer argumentieren, die Preiserhöhung sei unrechtmäßig und fordern eine Erstattung der entsprechenden Preisdifferenzen.
Rechtliche Einschätzung und Vorgehensweise
Vodafone hingegen zeigt sich unbeirrt und verteidigt die Preiserhöhung mit dem Hinweis auf gestiegene Kosten. Das OLG Hamm hat das Verfahren, das unter dem Aktenzeichen I-12 VKl 1/23 läuft, auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Laut Spiegel kannst du dich auch weiterhin für die Klage anmelden, falls du von der Preiserhöhung betroffen bist und Internet oder Telefon von Vodafone beziehst.
Im Mai 2023 hat der vzbv die Sammelklage eingereicht, um Schadensersatz für betroffene Verbraucher einzufordern. Um an der Klage teilnehmen zu können, musst du in der Vertragslaufzeit von der Preissteigerung betroffen gewesen sein. Eine spezielle Seite der Verbraucherzentrale gibt Auskunft darüber, wie man seinen Fall prüfen kann. Es ist wichtig zu beachten, dass mit der Anmeldung im Klageregister die Ansprüche nicht verjähren.
Ein langfristiger Prozess
Die Rechtslage könnte sich jedoch über einen längeren Zeitraum hingezogen ziehen – bis ins Jahr 2026, so die Schätzungen. Der vzbv sieht die Sammelklage als einen der ersten Fälle, die in der neuen Rechtslage verhandelt werden, und betont die Möglichkeit, dass betroffene Verbraucher am Ende direkt Geld zurückerhalten könnten, ohne selbst klagen zu müssen.
Es bleibt also spannend! Die nächsten Schritte in diesem Rechtsstreit könnten einen nachhaltigen Einfluss auf die Rechte von Verbrauchern in Deutschland haben und zeigen, wie wichtig es ist, sich bei derartigen Problemen zu organisieren.