Prozess um Cabriofahrer: Urteil nach Unfall mit Schüler in Stralsund!

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Berufungsprozess zum Unfallschaden eines 13-Jährigen durch Cabriofahrer in Bergen auf Rügen beginnt am 11.11.2025. Urteil steht aus.

Berufungsprozess zum Unfallschaden eines 13-Jährigen durch Cabriofahrer in Bergen auf Rügen beginnt am 11.11.2025. Urteil steht aus.
Berufungsprozess zum Unfallschaden eines 13-Jährigen durch Cabriofahrer in Bergen auf Rügen beginnt am 11.11.2025. Urteil steht aus.

Prozess um Cabriofahrer: Urteil nach Unfall mit Schüler in Stralsund!

Im Fall des Cabriofahrers, der im vergangenen Jahr auf der Urlaubsinsel Rügen einen 13-jährigen Schüler anfuhr, beginnt heute der Berufungsprozess am Landgericht Stralsund. Wie das NDR berichtet, wurde der 48-jährige Angeklagte vom Amtsgericht Bergen im Juni 2025 zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro und einem Führerscheinentzug von anderthalb Jahren verurteilt. Dagegen haben sowohl die Staatsanwaltschaft Stralsund als auch ein Nebenkläger, vertreten durch die Eltern des jungen Opfers, Berufung eingelegt.

Die Vorwürfe sind schwerwiegt: Ursprünglich war der Mann wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angeklagt, letztlich jedoch nur wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt worden. Klassenkameraden des Opfers berichteten, dass der Fahrer am 14. August vergangenen Jahres sein Cabrio gedreht und den Jungen absichtlich angefahren haben soll. Anders sah es jedoch das Amtsgericht, das keinen Vorsatz nachweisen konnte.

Streit um das Urteil

Die Staatsanwaltschaft fordert im Schlussplädoyer des neuen Verfahrens eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Angeklagte, der fünffache Vater, bezeichnete den Vorfall als eine Katastrophe und betonte, dass er niemandem absichtlich schaden wollte. Während die Zeugen, darunter auch Klassenkameraden des Jungen, heute erwartet werden, bleibt abzuwarten, wie das Gericht die Aussagen bewerten wird. Das Urteil soll am Mittwoch verkündet werden.

Die Thematik um Verkehrssicherheit und Haftung von Autofahrern ist besonders relevant, wenn man bedenkt, dass Kinder unter sieben Jahren in Deutschland grundsätzlich nicht für Schäden oder Unfälle haften. Wie der ADAC erklärt, haften Kinder zwischen sieben und zehn Jahren nur, wenn sie vorsätzlich gehandelt haben. Bei Vorfällen im fließenden Verkehr wird von Autofahrern erwartet, besonders vorsichtig zu sein, um Unfälle mit spielenden Kindern zu vermeiden.

Das öffentliche Interesse an diesem Fall ist groß, nicht nur wegen der Tragik des Vorfalls, sondern auch wegen der allgemeinen Thematik der Verkehrssicherheit, insbesondere in Bereichen, wo Kinder sich aufhalten. Die Verhandlungen vor dem Landgericht Stralsund versprechen also nicht nur rechtlichen, sondern auch gesellschaftlichen Diskussionsstoff zu liefern.

Alle Augen sind heute auf den Prozess gerichtet, der um 9:00 Uhr beginnt. Die Entwicklungen könnten weitreichende Auswirkungen auf ähnliche zukünftige Fälle haben, wo Verkehrssicherheit und der Schutz von Kindern im Straßenverkehr im Fokus stehen.