Auschwitz-Skandal: Gericht schützt Schüler nach empörendem Vorfall!

Das Verwaltungsgericht Greifswald stoppt Schulverweis für Schüler, der in Auschwitz rechtsextreme Geste zeigte. Kritik und juristische Auseinandersetzungen folgen.
Das Verwaltungsgericht Greifswald stoppt Schulverweis für Schüler, der in Auschwitz rechtsextreme Geste zeigte. Kritik und juristische Auseinandersetzungen folgen. (Symbolbild/MND)

Auschwitz-Skandal: Gericht schützt Schüler nach empörendem Vorfall!

Greifswald, Deutschland - In Greifswald sorgt ein Vorfall für Aufregung, der nicht nur die Schulgemeinschaft, sondern auch die gesamte Gesellschaft beschäftigt. Zwei Schüler der Fischer-Schule hatten während einer Studienfahrt zur KZ-Gedenkstätte Auschwitz eine Geste gemacht, die als rechtsextrem gewertet wurde. Der eine Schüler zeigte den sogenannten „White-Power-Gruß“ und sein Mitschüler filmte und teilte das Video über soziale Netzwerke. Dabei wird der Schüler in einem Video gesehen, der eine Handbewegung macht, die dem berüchtigten Zeichen ähnlich sieht, wie die MoPo berichtet.

Der Vorfall zog erhebliche Konsequenzen nach sich: Das Bildungsministerium von Mecklenburg-Vorpommern bestätigte, dass die Schüler zunächst von der Schule verwiesen wurden und an unterschiedliche Schulen versetzt werden, um dort ihren Bildungsweg fortzusetzen. Beide Schüler sind bis zur endgültigen Entscheidung aus dem Unterricht suspendiert, was zu einem Großteil der öffentlichen Diskussion führt. Die Eltern der beiden wollen sich juristisch gegen den Schulverweis wehren.

Gerichtsbeschluss und gesellschaftliche Bedenken

In einem überraschenden Schritt hat das Verwaltungsgericht Greifswald nun den Schulverweis gegen einen der Neuntklässler vorerst gestoppt. Es sei nicht eindeutig zu erkennen, dass die Geste tatsächlich als „White-Power-Zeichen“ interpretiert werden kann, so das Gericht. Diese Entscheidung stieß auf Kritik, insbesondere vom Internationalen Auschwitz Komitee, das Bedenken über den Umgang mit rechtsextremen Tendenzen in der Gesellschaft äußerte.

Das Gericht argumentierte, dass die Fingerhaltung des Schülers nicht den Kriterien für das „OK-Zeichen“ oder das „White-Power-Zeichen“ entspreche. Zudem kritisierten die Richter, dass die Entscheidung zur Einbeziehung des Schulamts nicht von der Schulkonferenz, sondern von einem Teilgremium getroffen wurde. Angeblich habe das Schulamt die Intention der Geste nicht gründlich untersucht. Im Schulalltag sei der Schüler nicht negativ aufgefallen.

Rechtsextremismus in Schulen – Ein Sensibles Thema

Gerade in der heutigen Zeit stellt der Umgang mit Rechtsextremismus an Schulen eine große Herausforderung dar. Nicht nur die Bildungseinrichtungen sind gefordert, präventive Maßnahmen zu ergreifen, sondern auch Lehrer sollen fortgebildet werden, um professionell mit extremistischen Vorfällen umzugehen. Dazu gehören Strategien für eine sichere Handhabung, Präventionsmaßnahmen sowie die Zusammenarbeit mit Polizei und Jugendhilfe.

Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich bereits im März 2025 in Görlitz, als vier Schüler ebenfalls den „White-Power-Gruß“ zeigten. Solche Vorfälle werfen Fragen auf, wie Schulen ein weltoffenes Klima schaffen können und wie sie auf demokratiefeindliche und rassistische Äußerungen reagieren sollen. Bildungsangebote und Unterrichtsmaterialien, die den Umgang mit Rechtsextremismus thematisieren, sind daher unerlässlich, wie auf Bildungsserver.de nachzulesen ist.

Öffentlichkeit und Bildungseinrichtungen sind in der Verantwortung, den gefährlichen Tendenzen des Rechtsextremismus entgegenzutreten. Hier bedarf es klarer Signale und einer ernsthaften Auseinandersetzung mit diesen Themen, damit junge Menschen vor verfassungsfeindlichen Positionen geschützt werden können.

Die Geschehnisse rund um die Schüler aus Greifswald sind ein eindringlicher Aufruf zur Sensibilisierung und Wachsamkeit. Denn nicht nur das Wohl der Schüler steht auf dem Spiel, sondern auch der Gesellschaft insgesamt.

Für weiterführende Informationen über den Vorfall lesen Sie mehr bei der MoPo, Tagesschau und Bildungsserver.de.

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OrtGreifswald, Deutschland
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