Stralsund darf über Atomwaffen-Lagerung nicht mitentscheiden!
Verwaltungsgericht Greifswald urteilt am 2.12.2025: Stralsunder Bürgerschaft scheitert bei Klage gegen Atomwaffenlagerung.

Stralsund darf über Atomwaffen-Lagerung nicht mitentscheiden!
Am 2. Dezember 2025 verkündete das Verwaltungsgericht Greifswald ein vielbeachtetes Urteil: Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund darf nicht über die Lagerung von Atomwaffen auf ihrem Stadtgebiet entscheiden. Diese Entscheidung resultiert aus einer Klage, die die Bürgerschaft einbrachte, um ihre Position gegen Atomwaffen auf dem Stadtgebiet zu bekräftigen. Laut NDR argumentierte die Verwaltung, dass die Bürgerschaft ihre Kompetenzen überschritten habe und Verteidigungspolitik ausschließlich Angelegenheit des Bundes sei.
Bernd Buxbaum von der Partei Die Linke äußerte, dass das Vorgehen der Bürgerschaft zwar eher symbolischer Natur war, er jedoch die positive Resonanz der Bevölkerung als richtig erachtet. Trotz der Entscheidung sieht er wenig Sinn darin, den Streit vor das Oberverwaltungsgericht zu bringen. Ein solches Statement wirkt in der heutigen Zeit umso bedeutender, da die rechtlichen Grundlagen für eine mögliche Stationierung von Atomwaffen im Gebiet der ehemaligen DDR durch den Zwei-Plus-Vier-Vertrag klar geregelt sind. Die Verankerung in diesem Vertrag verbietet eine Stationierung im ehemaligen ostdeutschen Raum, was die rechtlichen Bedenken der Bürger weiterhin legitimiert.
Regelungen des Zwei-Plus-Vier-Vertrags
Der Zwei-Plus-Vier-Vertrag, der von den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und der Sowjetunion unterzeichnet wurde, legte die Bedingungen für den Abzug der sowjetischen Streitkräfte bis Ende 1994 fest. Diese vertraglichen Regelungen wurden auch von den Regierungen Frankreichs, Großbritanniens und der USA zur Kenntnis genommen und haben bis heute Auswirkungen auf die Verteidigungspolitik in der Region. Ein zentraler Punkt ist die Verpflichtung, dass Atomwaffen nicht im Gebiet der ehemaligen DDR stationiert werden dürfen, was das Urteil in Greifswald untermauert. Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt die Tragweite dieses Abkommens und seine Auswirkungen auf die heutige Sicherheitspolitik.
Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Greifswald
In diesem Kontext ist es auch erwähnenswert, dass das Verwaltungsgericht Greifswald, wie in einer aktuellen Mitteilung auf MV Justiz zu lesen ist, allerdings keine anonymisierten Entscheidungen mehr in schriftlicher Form übermittelt. Stattdessen werden alle Entscheidungen im Landesrechts-Informationssystem (LARIS) veröffentlicht. Bei Bedarf kann eine kostenfreie Einstellung beantragt werden, was die Transparenz der Rechtsprechung fördern soll.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts stellt somit nicht nur einen juristischen, sondern auch einen gesellschaftlichen Meilenstein dar. In Zeiten, in denen sicherheitspolitische Fragen wieder zunehmend in den Vordergrund rücken, ist es wichtig, dass die Bürger an der Diskussion beteiligt werden und derartige Verfahren in der Öffentlichkeit angemessen Beachtung finden. Das Urteil könnte als richtungsweisend für weitere gesellschaftliche Debatten über Sicherheit und Verteidigung in unserer Region angesehen werden.