Stralsunder Bürgerschaft klagt: Atomwaffenverbot steht auf der Kippe!

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Stralsund klagt gegen Atomwaffen-Stationierung; Verwaltungsgericht Greifswald entscheidet über Bürgerrechtliche Mitspracherechte.

Stralsund klagt gegen Atomwaffen-Stationierung; Verwaltungsgericht Greifswald entscheidet über Bürgerrechtliche Mitspracherechte.
Stralsund klagt gegen Atomwaffen-Stationierung; Verwaltungsgericht Greifswald entscheidet über Bürgerrechtliche Mitspracherechte.

Stralsunder Bürgerschaft klagt: Atomwaffenverbot steht auf der Kippe!

Der Streit um die Atomwaffenfreiheit in Stralsund, das eine der ältesten Hansestädte Deutschlands ist, rumort weiter. Am 2. Dezember 2025 klagt die Bürgerschaft von Stralsund gegen Oberbürgermeister Alexander Badrow (CDU). Auslöser dieser Auseinandersetzung war ein Beschluss der Bürgerschaft, der im Dezember 2024 gefasst wurde. Das Stadtgebiet soll demnach von Atomwaffen freigehalten werden, was bedeutet, dass weder eine Lagerung noch ein Transport oder eine Stationierung solcher Waffen durch das Stadtgebiet erfolgen darf. Dieser Antrag wurde maßgeblich von den Fraktionen Die Linke sowie Bürger für Stralsund/Adomeit initiiert, mit dem Ziel, ein Zeichen gegen das atomare Wettrüsten zu setzen.

Oberbürgermeister Badrow hält diesen Beschluss jedoch für rechtlich nicht haltbar. Er argumentiert, dass die Bürgerschaft nicht die Befugnis habe, über die Verteidigungspolitik des Bundes zu entscheiden. Diese Angelegenheit liege ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Um dem Ganzen eine Wendung zu geben, beruft sich Badrow auf den Zwei-plus-Vier-Vertrag, welcher besagt, dass eine Stationierung von Atomwaffen auf dem ehemaligen Gebiet der DDR nicht zulässig ist. NDR berichtet, dass der Streit nun vor dem Verwaltungsgericht Greifswald entschieden wird, und die Fraktion Die Linke hofft, einen Präzedenzfall für mehr Mitspracherechte von Gemeinden in diesem sensiblen Bereich zu schaffen.

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag im Fokus

Um die Hintergründe dieser Auseinandersetzung besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf den Zwei-plus-Vier-Vertrag. Dieser wurde am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet und trat am 15. März 1991 in Kraft. Er gilt als entscheidende Regelung, die die außenpolitischen und sicherheitspolitischen Aspekte der deutschen Vereinigung festlegte und damit ein Ende der Nachkriegszeit in Deutschland einläutete. Der Vertrag beendete die Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Siegermächte und bestätigte die bestehende völkerrechtlichen Pflichten Deutschlands. Dies bedeutet auch, dass die Stationierung von Atomwaffen in der ehemaligen DDR nicht vorgesehen ist. Wikipedia erwähnt, dass der Vertrag als Meisterwerk der Diplomatie gilt und seit 2011 Teil des UNESCO-Weltdokumentenerbes ist.

Interessanterweise war der Abzug der sowjetischen Streitkräfte bis Ende 1994 ein weiterer wichtiger Punkt in den Verhandlungen, die in einer Zeit stattfanden, in der die DDR mit einer massiven wirtschaftlichen und demographischen Krise zu kämpfen hatte. Diese Gespräche und die damit verbundenen Herausforderungen trugen dazu bei, den Zwei-plus-Vier-Vertrag in Gang zu setzen, und verdeutlichen, wie sensibel das Thema Rüstung und Sicherheit in Deutschland ist. Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt, dass die Vertragspartner sich auf vertragliche Regelungen über die Bedingungen und den Aufenthalt der sowjetischen Streitkräfte in der DDR einigten.

Der Streit in Stralsund zeigt also, wie stark die Rückwirkungen historischer Verträge wie dem Zwei-plus-Vier auf die heutige kommunale Politik sind. Es bleibt abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht entscheiden wird und ob dies möglicherweise weitreichende Konsequenzen für die Mitbestimmung der Gemeinden in sicherheitspolitischen Belangen haben könnte.