Rebus soll Schülerbeförderung im Landkreis Rostock weiterhin sichern!
Rebus könnte weiterhin den Schülerverkehr im Landkreis Rostock übernehmen. Kreistag entscheidet am 17. Dezember.

Rebus soll Schülerbeförderung im Landkreis Rostock weiterhin sichern!
In Deutschland ist die Schulpflicht gesetzt und damit auch die Verantwortung für die Beförderung der Schüler zu ihren Schulen. Der Landkreis Rostock hat sich an diese Vorgaben gehalten und ist zuständig für die Schülerbeförderung im gesamten Landkreis. Mit dem Ende des Jahres 2025 läuft der Vertrag des Landkreises mit dem Verkehrsunternehmen Rebus für die Schülerbeförderung aus. Wie der Nordkurier berichtet, wird nun vorgeschlagen, dass Rebus auch weiterhin für diesen wichtigen Bereich zuständig bleibt.
Rebus, das auch im öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis aktiv ist, hat bereits den Auftrag für den ÖPNV für zehn weitere Jahre erhalten. Um die Schülerbeförderung weiterhin durch Rebus zu garantieren, muss der Kreistag am 17. Dezember über den neuen Vertrag entscheiden. Dabei geht es um eine Summe von fast zwölf Millionen Euro jährlich. Die hier diskutierten Ermäßigten Zeitfahrkarten finden bei Familien großen Anklang: Jedes „Buskind“ erhält jährlich bis zu zehn ermäßigte Monatsfahrkarten auf Basis der Ticketpreise des Verkehrsverbunds Warnow.
Regelungen zur Schülerbeförderung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schülerbeförderung sind klar. Laut den Vorgaben in der Satzung des Landkreises Rostock muss die öffentliche Beförderung für Schüler bis zur 12. Jahrgangsstufe und spezielle Ausbildungsjahre sichergestellt sein. Diese Regelung gilt auch für Schüler, die aufgrund von Behinderungen oder aus anderen wichtigen Gründen nicht die örtlich zuständige Schule besuchen können. In diesen Fällen sind die Landkreise verpflichtet, die entsprechenden Kosten zu übernehmen, wie in den Erläuterungen von Landkreis Rostock festgehalten.
Die Anspruchsvoraussetzungen auf Schülerbeförderung hängen auch von der Entfernung zur Schule und der besuchten Schulart ab. In einigen Bundesländern ist diese Beförderung speziell für Grundschüler ab einer bestimmten Distanz kostenlos, während für die weiterführenden Schulen meist größere Distanzen gefordert werden. Doch die Regelungen sind bundesweit unterschiedlich, wie auf Advocard detailliert erklärt wird.
Optimierung der Beförderung
Im Hinblick auf die Optimierung des Schülerverkehrs hat der Bildungsausschuss einen Änderungsantrag vorgeschlagen, der regelmäßige Abstimmungen zwischen den Vertragspartnern fordert. Steffi Burmeister von der AfD hob die Wichtigkeit dieses Antrags hervor, da der Landeselternrat auf bestehende Probleme hingewiesen hat, die im Rahmen der Schülerbeförderung aufgetreten sind. Anja Kerl von der SPD bestätigte, dass diese Abstimmungen bereits in der Praxis stattfinden, was darauf hinweist, dass man dort ein gutes Händchen hat.
Insgesamt zeigt sich, dass die Verantwortung für eine zuverlässige Schülerbeförderung nicht nur gesetzlich verankert ist, sondern auch kontinuierlich weiterentwickelt wird, um den Bedürfnissen von Schülern und Eltern gerecht zu werden. Der Kreistag hat also viel zu tun, wenn er am 17. Dezember über den neuen Vertrag mit Rebus und die zugehörigen Änderungsanträge entscheidet. Es bleibt spannend, wie sich diese Situation entwickeln wird und ob die geplanten Verbesserungen in der Realität auch umgesetzt werden können.