In einem tragischen Vorfall am Sonntag, dem 20. April 2026, wurden ein neunjähriger Junge und ein zehnjähriges Mädchen beim illegalen Böllern schwer verletzt. Das Unglück ereignete sich zwischen Neu Krenzlin und Göhlen, westlich von Ludwigslust, zwischen 14 und 15 Uhr. Die Kinder versuchten, Feuerwerkskörper zu zünden, was zu schwersten Verletzungen, insbesondere an den Armen, führte. Glücklicherweise sind beide Kinder inzwischen außer Lebensgefahr.
Zeugen des Vorfalls leisteten Erste Hilfe und alarmierten die Rettungskräfte sowie die Polizei. Die verletzten Kinder wurden mit Rettungshubschraubern in umliegende Krankenhäuser gebracht. Der Ort des Geschehens war ein Löschteich-Weiher mit Pavillon, etwa 700 Meter vom Dorfkern Neu Krenzlin entfernt. Bisher gibt es keine Hinweise auf weitere beteiligte Personen, und die Polizei hat die Ermittlungen zur Herkunft der Böller aufgenommen. Hierbei wird auch untersucht, wie die Kinder an diese gefährlichen Feuerwerkskörper gelangten.
Illegales Böllern und seine Folgen
Das illegale Böllern ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In Deutschland regelt das Sprengstoffgesetz (SprengG) den Umgang mit Feuerwerkskörpern und explosionsgefährlichen Stoffen. Verstöße gegen dieses Gesetz können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. Die Regelungen variieren je nach Bundesland, aber die Gefahren sind überall gleich.
In Mecklenburg-Vorpommern, dem Bundesland, in dem der Vorfall stattfand, gelten ähnliche Bestimmungen wie in Baden-Württemberg, wo beispielsweise das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ohne Genehmigung bis zu 10.000 Euro kosten kann. Auch das Verwenden oder Herstellen von nicht zertifizierten Knallern zieht hohe Strafen nach sich. Zudem können die zuständigen Behörden genehmigungsfreie Zeiten für Feuerwerke festlegen, die in der Regel um den Jahreswechsel liegen.
Die Notwendigkeit von Aufklärung
Der Vorfall zeigt einmal mehr, wie wichtig Aufklärung über den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern ist. Viele Menschen, insbesondere Kinder, sind sich der Gefahren nicht bewusst, die mit dem unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerk verbunden sind. Das Sprengstoffgesetz fordert, dass Feuerwerkskörper in verschiedene Kategorien eingeteilt werden, um die Gefahren entsprechend zu kennzeichnen. So sind beispielsweise die meisten Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur für Personen ab 18 Jahren erhältlich und dürfen nur zu bestimmten Zeiten abgebrannt werden.
Eltern und Erziehungsberechtigte sollten ihre Kinder über die Risiken aufklären und sie ermutigen, keine illegalen Feuerwerkskörper zu verwenden. Der Vorfall in Ludwigslust ist ein eindringlicher Appell, Verantwortung zu übernehmen und die Sicherheit an erste Stelle zu setzen. Die Polizei bittet deshalb um Hinweise von Zeugen, die zwischen 14 und 15.30 Uhr in der Umgebung von Neu Krenzlin und Göhlen etwas gesehen haben.
In einer Zeit, in der Feuerwerkskörper oft zu besonderen Anlässen eingesetzt werden, ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Beteiligten die gesetzlichen Vorgaben kennen und einhalten. Nur so kann das Risiko solcher tragischen Unfälle verringert werden.