JVA-Lehrerin im Prozess: Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs erhoben!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Im aktuellen Berufungsprozess in Neubrandenburg wird einer ehemaligen JVA-Lehrerin sexueller Missbrauch vorgeworfen.

Im aktuellen Berufungsprozess in Neubrandenburg wird einer ehemaligen JVA-Lehrerin sexueller Missbrauch vorgeworfen.
Im aktuellen Berufungsprozess in Neubrandenburg wird einer ehemaligen JVA-Lehrerin sexueller Missbrauch vorgeworfen.

JVA-Lehrerin im Prozess: Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs erhoben!

In Neubrandenburg geht es hoch her: Ein Berufungsprozess gegen eine 43-jährige ehemalige Lehrerin der JVA Neustrelitz sorgt für Aufsehen. Der Frau wird vorgeworfen, „sexuellen Missbrauch eines Schutzbefohlenen“ begangen zu haben, und zwar mit einem damals 17-jährigen Häftling. Der Prozess hat heute um 9.30 Uhr begonnen und wird insgesamt sechs Termine bis Mitte Februar umfassen, wie [n-tv] berichtet.

Die Lehrerin bestreitet die Vorwürfe vehement und betont: „Sex oder Geschlechtsverkehr hat da jedenfalls nicht stattgefunden.“ Im Jahr 2024 sprach das Amtsgericht Waren die Lehrerin freigesprochen, weil die Beweise nicht ausreichten, um die Taten zweifelsfrei nachzuweisen. Die Staatsanwaltschaft hingegen ist anderer Meinung und hat Berufung eingelegt, mit dem Ziel, eine Strafe von 14 Monaten auf Bewährung zu erwirken.

Die Vorwürfe im Detail

Die Stichhaltigkeit der Vorwürfe ist umstritten. Das Gericht stellte fest, dass die Taten in den teils leicht einsehbaren Räumen der JVA nicht ohne Entdeckung geschehen konnten. Zudem gab es keine Beobachtungen von Dritten, die einen sexuellen Kontakt zwischen der Lehrerin und dem Häftling bestätigen konnten. Interessant ist auch, dass der Häftling, während der Verfahren, seine Aussagen mehrfach widerrufen und dann wieder erneuert hatte. Das wirft erhebliche Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit auf.

Laut [juraforum] fällt der Vorwurf des Missbrauchs von Schutzbefohlenen unter § 174 StGB. Hierbei handelt es sich um sexuelle Handlungen, die auch dann strafbar sind, wenn einvernehmliche Beziehungen vorliegen, sofern ein Missbrauch des Abhängigkeitsverhältnisses festgestellt werden kann. Insbesondere in Fällen wie diesem, wo ein Lehrer in einem Betreuungsverhältnis steht, wird das Thema besonders sensibel behandelt.

Konsequenzen für die Lehrerin

Die ehemaligen JVA-Lehrerin musste während ihrer Probezeit ihren Job aufgeben und berichtet von Konflikten mit anderen Beschäftigten in der Justizvollzugsanstalt. Wenn sich die Vorwürfe als wahr herausstellen, könnte sie nicht nur mit einer strafrechtlichen Verurteilung rechnen, sondern auch mit sozialen und beruflichen Folgen, wie etwa der Aberkennung des Beamtenstatus und Disziplinarmaßnahmen.

Der Prozess geht in die nächste Runde und es bleibt abzuwarten, wie die Richter in Neubrandenburg entscheiden werden. Der Ausgang könnte weitreichende Auswirkungen auf das Leben der ehemaligen Lehrerin haben und sowohl rechtliche als auch gesellschaftliche Dimensionen ansprechen, die weit über diesen Einzelfall hinausgehen.

Für alle weiteren Informationen zum Verlauf des Prozesses und den rechtlichen Eckpunkten empfiehlt sich ein Blick auf die Meldungen bei [bild] und [n-tv].