Pflegevater in Parchim: 8 Jahre Haft für schrecklichen Missbrauch gefordert

Pflegevater in Parchim: 8 Jahre Haft für schrecklichen Missbrauch gefordert
Parchim, Deutschland - Im Raum Parchim hat der Prozess gegen einen 57-jährigen Pflegevater wegen sexuellen Missbrauchs seiner 10-jährigen Ziehtochter begonnen. Laut SVZ fordert die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft für die schweren Vorwürfe. Die Anklage wirft dem Mann vor, zwischen 2020 und Juli 2022 das Kind in insgesamt 65 Fällen sexuell missbraucht zu haben. Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass das Mädchen den Angeklagten sexuell befriedigen musste.
Im Verlauf des Prozesses wurde im Schlussvortrag darauf hingewiesen, dass die Taten sogar mit Eindringen in den Körper verbunden waren. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe vehement und behauptet, das Mädchen würde lügen. Tatsächlich fehlen jedoch eindeutige Beweise, etwa durch Fotos oder Augenzeugenberichte, die die Aussagen des Kindes stützen könnten.
Einschätzung des Gerichts und psychologische Gutachten
Ungeachtet der Bestreitungen hält das Gericht die Schilderungen des Mädchens für glaubhaft. Ein aussagepsychologisches Gutachten, das in solchen Fällen von zentraler Bedeutung ist, hat die Qualität der Aussagen analysiert. Die Psychologin, die das Gutachten erstellt hat, bewertete die Aussagequalität des Mädchens als hoch und sieht eine große Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Erzählungen. Dies bedeutet, dass das Gericht eine fundierte Basis hat, um die Vorwürfe zu beurteilen.
In der Klärung solcher Vorwürfe spielt die Aussagepsychologie eine entscheidende Rolle. Häufig stehen sich belastende und entlastende Aussagen gegenüber, was die Beweissituation kompliziert macht. Laut Rechtsanwalt Sexualdelikte werden aussagepsychologische Gutachten eingesetzt, um die Glaubwürdigkeit der betroffenen Person zu prüfen. Dabei wird nicht nur analysiert, ob jemand aktiv lügt, sondern auch, ob die Person an ihre eigene Aussage glaubt, möglicherweise aufgrund von Suggestion.
Die Bedeutung der Glaubhaftigkeit
Vor allem bei Sexualdelikten können Kinder unter Umständen auch falsche Erinnerungen entwickeln, was die Sicherheitslage der Aussagen weiter erschwert. Die Fachliteratur betont immer wieder, dass emotionale Erinnerungen anfällig für Verzerrungen sind. Und so kann es auch in diesem Fall sein, dass das Mädchen ohne böse Absicht Dinge erinnert, die vielleicht nicht genau so passiert sind. Dennoch ist die Belastungsaussage oft das einzige Beweismittel, wie auch die Kanzlei für Sexualstrafrecht feststellt.
Ein weiterer Punkt ist, dass die Ex-Frau des Angeklagten ebenfalls belastende Aussagen gemacht hat, die Parallelen zu den Schilderungen des Mädchens aufzeigten. Dies könnte das Gesamtbild und die Wahrheitsfindung zusätzlich beeinflussen.
Der Blick auf die Zukunft
Die Plädoyers der Verteidigung stehen für die kommende Woche an, und auch dieses wird hinter verschlossenen Türen stattfinden. An diesem Tag plant das Gericht, das Urteil zu verkünden, und die Öffentlichkeit wird sicher auf das Ergebnis gespannt sein. Es bleibt zu hoffen, dass in diesem sensiblen Fall Gerechtigkeit herrscht und das Wohl des Kindes oberste Priorität hat.
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Ort | Parchim, Deutschland |
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