In Berlin wird am 26. November 2025 die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen gegen propalästinensische Versammlungen auf den Prüfstand gestellt. Das Verwaltungsgericht Berlin beginnt um 9.30 Uhr mit einer Verhandlung, die für viele eine wichtige Weichenstellung darstellt. Im Fokus stehen die Verbote von zwei Veranstaltungen: einer Demonstration im Dezember 2023 und dem Palästina-Kongress im April 2024, die von den Veranstaltern als rechtswidrig eingestuft werden.
Die Ereignisse haben sich seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 überschlagen. Seitdem gibt es in Berlin regelmäßig Demonstrationen, die häufig von polizeilichen Maßnahmen begleitet werden. Besonders brisant ist die Parole „From the river to the sea“, die in der Vergangenheit bundesweit unterschiedlich bewertet wurde. Die Berliner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie strafbar ist, was zu einem Verbot entsprechender Kundgebungen führt.
Polizeiliche Maßnahmen im Fokus
In den ersten sechs Wochen nach dem Angriff on der Hamas wurden über ein Dutzend propalästinensische Versammlungen untersagt. Berichte zeigen, dass der Berliner Senat unter der Führung der CDU fast die Hälfte der angemeldeten Demonstrationen abgelehnt hat. Der Staatssekretär Bernd Krösser äußerte sich vertrauensvoll zu den Maßnahmen, die von der Polizei ergriffen wurden. „Wir müssen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit schützen“, betonte er.
Doch längst nicht jeder ist mit diesem Vorgehen einverstanden. Kritiker, wie der Staatsrechtler Clemens Arzt, werfen den Behörden vor, eine Politik der Deeskalation im Umgang mit Protesten aufgegeben zu haben. Stattdessen habe man einen Kurs eingeschlagen, der krasser gegen die Demonstranten vorgeht, was zu einem Anstieg von antisemitischen Delikten führte: Diese stiegen von 533 auf über 1450 im Jahr 2024. Diesen steigenden Zahlen wird von den Behörden mit einer drastischen Reaktion begegnet.
Gesellschaftliche Auswirkungen
Die restriktive Politik hat nicht nur Auswirkungen auf die politischen Debatten sondern auch auf das alltägliche Leben in Berlin. Händler in Neukölln zogen aus Angst um ihre Aufenthaltsberechtigung Palästina-Fahnen ein, und an Schulen wird das Tragen von Palästinensertüchern inzwischen eingeschränkt. Auch die öffentliche Diskussion über den Nahost-Konflikt ist nicht mehr so offen möglich wie zuvor.
Die öffentliche Wahrnehmung der Demonstrierenden leidet unter den negativen Medienberichten, was zu einer Stigmatisierung von Menschen mit arabischem Migrationshintergrund führt, welche fälschlicherweise als Hamas-Sympathisanten betrachtet werden. Diese Entwicklungen werfen nicht nur Fragen zur politischen Haltung auf, sondern auch zu dem sozialen Zusammenhalt in der Stadt. Es ist offensichtlich: Da liegt was an für Politik und Gesellschaft!
Mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts am selben Tag wird erwartet, dass viele der oben genannten Fragestellungen und rechtlichen Bewertungen im Zusammenhang mit der Meinungsäußerung und den Versammlungsrechten klarer definiert werden können. Ob das Gericht die Verbote für rechtswidrig erklärt, bleibt abzuwarten.