Gericht weist Einwand gegen Flüchtlingsunterkunft in Selmsdorf zurück

Das Verwaltungsgericht Schwerin entscheidet über Baugenehmigungen für Flüchtlingsunterkünfte in Selmsdorf und Upahl.
Das Verwaltungsgericht Schwerin entscheidet über Baugenehmigungen für Flüchtlingsunterkünfte in Selmsdorf und Upahl. (Symbolbild/MND)

Gericht weist Einwand gegen Flüchtlingsunterkunft in Selmsdorf zurück

Upahl, Deutschland - Das Thema Flüchtlingsunterkünfte sorgt aktuell für Aufregung in Nordwestmecklenburg. Am 19. Juni 2025 erließ das Verwaltungsgericht Schwerin einen Beschluss, der die Baugenehmigung einer Containerunterkunft in Selmsdorf betrifft. Diese Unterkunft, die Platz für 100 Flüchtlinge bieten soll, wird westlich des Sportplatzbereichs auf landwirtschaftlich genutztem Boden errichtet. Die Gerichte haben die Befreiung von dem bestehenden Bebauungsplan als rechtmäßig erachtet und gleichzeitig die Notwendigkeit der Unterkunft durch den Landkreis nachvollziehbar dargestellt. Gemäß Recht und Politik sind die Richter der Meinung, dass keine unzumutbare Lärmbelastung zu erwarten ist. Allerdings ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig, und die Möglichkeit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern bleibt bestehen.

Die Genehmigung selbst wurde bereits im März 2025 erteilt und ist bis 2028 befristet. Geplant sind zwei Wohncontainer, die mit Gemeinschaftsküchen, Sanitärräumen und einem Verwaltungsgebäude ausgestattet werden. Dies ist ein Teilersatz für eine Unterkunft in Upahl, die bisher nicht realisiert wurde. Interessant ist, dass der bestehende Bebauungsplan seit 2011 keine realistischen Nutzungsmöglichkeiten enthält, die jedoch für Feuerwehrzwecke und als Bauhof vorgesehen waren.

Proteste in Upahl und rechtliche Streitigkeiten

Während in Selmsdorf Fortschritte erzielt werden, sieht die Situation in Upahl ganz anders aus. Dort wurde ein Bauvorhaben für eine Containerunterkunft, die Platz für 400 Flüchtlinge schaffen sollte, vorerst gestoppt. Laut Beck Aktuell genehmigte das Verwaltungsgericht Schwerin eine einstweilige Anordnung, da das Beteiligungsrecht der Gemeinde missachtet wurde. Der Landkreis wird nun gezwungen, die Baumaßnahmen zu unterlassen, bis eine rechtmäßige Genehmigung vorliegt. In der Gemeinde herrscht Unruhe, da viele Bürger fürchten, dass das geplante Containerdorf schlichtweg zu groß für die 500 Einwohner von Upahl sei.

Die Argumentation der Kritiker ist klar: Die Infrastruktur vor Ort reicht nicht aus, um so viele Menschen zu beherbergen. Zudem fühlen sich die Dorfbewohner in ihren Entscheidungsprozessen nicht ausreichend einbezogen. Dies hebt hervor, wie wichtig die kommunale Mitbestimmung in diesen Fragen ist.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Flüchtlingsunterkünfte

Die rechtlichen Aspekte rund um den Bau von Flüchtlingsunterkünften sind nicht zu unterschätzen. Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht für solche Projekte besondere Regelungen vor, die je nach Bundesland variieren können. Laut Juraforum ist in bestimmten Bundesländern eine vereinfachte Genehmigung möglich, um die notwendige Unterbringung von Flüchtlingen zu beschleunigen. So konnten die bisherigen Vorschriften genutzt werden, um den Bauprozess in Notsituationen zu beschleunigen, ohne dass dabei das Einvernehmen mit der Gemeinde automatisch erteilt wurde, es sei denn, es wurde fristgerecht verweigert.

Angesichts dieser Regelungen wird deutlich, wie variabel die rechtlichen Grundlagen für Flüchtlingsunterkünfte sind und wie entscheidend die politische und gesellschaftliche Diskussion für die Umsetzung dieser Projekte sein kann. Ein gutes Händchen ist hier gefragt, um zwischen der Notwendigkeit von Unterkünften und den Bedürfnissen der ansässigen Bevölkerung einen Kompromiss zu finden.

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OrtUpahl, Deutschland
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